Kurzinfo zum Beruf
Wer darf sich Journalist nennen?
Grundsätzlich jeder. Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung und kein
gültiges Berufsbild. Das hängt mit einer Interpretation des
Grundgesetz-Artikels 5 zusammen, nach dem jede(r) das Recht hat, eine
Meinung in Wort, Bild und Schrift zu verbreiten und damit journalistisch
tätig zu werden.
Entsprechend schwierig ist es, den typischen Journalisten zu beschreiben.
Redakteur, Rechercheur oder Reporter zählen ebenso zur Berufsgruppe
des Journalisten wie u.a. Autor, Umbruchredakteur oder Moderator. Dabei
sind die Grenzen bei der Vielfalt von Aufgaben und Arbeitsbereichen oft
fließend. So kann man nur versuchen, einen Eindruck zu vermitteln, was
Journalisten alles tun, damit zum Schluß Informationen und Meinungen als
fertiges Produkt an die Öffentlichkeit gelangen.
Auf ein wichtiges Kriterium journalistischer Arbeit hat schon Goethe
hingewiesen. „Wer aber nicht eine Million Leser erwartet, sollte keine Zeile
schreiben". Und Erich Dombrowski, ehemaliger Chefredakteur der Mainzer
Allgemeinen Zeitung und Mitherausgeber der FAZ, weiß auch wie die
„Zeile" - das gilt genauso für den audio/visuellen Bereich - auszusehen hat:
„Ihr müßt so schreiben, daß euch die Marktfrau am Dom versteht, der
Winzer in Rheinhessen das Blatt lesenswert findet und auch der
Universitätsprofessor euch ernst nimmt".
Auf diesem Hintergrund läßt sich auch das recht hochgeschraubte
Berufsbild des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) erklären, nach
dem Journalisten eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion erfüllen.
Demnach haben sie die „Aufgabe, durch ein umfassendes
Informationsangebot in allen Medien die Voraussetzung dafür zu schaffen,
daß jeder Staatsbürger die in der Gesellschaft wirkenden Kräfte erkennt
und selbst am Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung
teilnehmen kann."
Natürlich stellt sich hier die Frage, ob und inwiefern diese Richtlinien bei
dem heutigen Kampf um Leser und Quoten tatsächlich erfüllt werden, denkt
man insbesondere an die Sensationsberichterstattung und an die
Unterhaltungsindustrie. Andere Berufsdefinitionen schließen auch die
Journalisten mit ein, die in der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und
Interessenverbänden tätig sind. Sie befassen sich mit „Sammeln, Sichten,
Prüfen und Vorbereiten von Nachrichten oder mit der Kommentierung
aktueller Ereignisse." (Koszyk, Pruys)
Für viele ist Journalismus immer noch ein Traumjob. Dabei ist der
Berufsalltag sicher mit einer Menge realitätsfremder Vorstellungen behaftet.
Neben Skandalen und Sensationsgeschichten, die das Bild des „rasenden
Reporters" entstehen lassen, gibt es aber auch viel Routine -und oft
mühevolle Kleinarbeit zu erledigen.
Die Arbeit des Journalisten ist anstrengend, die Freizeit gering.
zum ausführlichen Berufsbild
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