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 digitale fotografie (aktprojekt, 10.10.2003, 15:46 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 16.10.2003, 00:52 Uhr)

in welchem umfang unterliegt die digitale fotografie der handwerksordnung?

es handelt sich bei der erstellung digitaler aufnahmen ja nicht mehr um klassisches handwerk. wäre es daher erlaubt ein fotostudio zu eröffnen in dem man die klassischen handwerksthemen wie portrait, hochzeit und akt mit digitaler aufnahme-, bearbeitungs- und druck- bzw. belichtungstechnik abdeckt?

wäre so etwas nur als ein ein-personen-unternehmen denkbar oder dürfte man jemanden einstellen oder sogar ausbilden? gibt es den beruf des digitalfotografen eigentlich schon?

oder darf man so etwas nachwievor nur mit bestandener meisterprüfung?

sollte es hierzu keine eindeutige rechtslage geben - an wen kann man sich zur klärung der fragen wenden?

vielen dank schon mal für die anwort
viele grüße
g. sommer
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Zweig einklappen Fotografenhandwerklicher Betrieb. (Dr_Daniel_Koetz Premium , 15.10.2003, 18:36 Uhr)
 Guten Tag,

die ART der Ausführung des Fotografenhandwerks ist sicher nicht entscheidend. Es ist nicht erheblich, ob der Fotograf mittels klassisch-analoger oder modern-digitaler Technik arbeitet.

Das von Ihnen genannte Unternehmen wäre daher in dieser Form keinesfalls denkbar, schon gar nicht im Sinne eines Ladengeschäfts.

Auch eine Ausbildung ist nicht möglich. In was soll denn der Fotograf ausbilden? Da ist nach wie vor der Befähigungsnachweis erforderlich.

Die Rechtslage ist demnach eindeutig, allerdings sollte sie dringend geändert werden. Denn es kann einerseits nicht sein, daß im europäischen Ausland jeder "machen kann, was er will", während hierzulande den Fotografen Beschränkungen auferlegt werden. Außerdem sind Fotografenleistungen nicht sicherheitsrelevant wie etwa die eines Maurers oder eines Elektrikers.

Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Fotografenhandwerklicher Betrieb. (aktprojekt, 16.10.2003, 00:52 Uhr)
 ist es absehbar, daß sich die rechtslage ändert? wo wird diese diskussion geführt und wo erfährt man konkretes?
eine meisterprüfung kostet glaube ich rund 10000 euro, das macht keinen sinn wenn die rechtslage sich in einem oder 2 jahren ändert.

viele grüße


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