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 Bildverlust (Jeanette82, 11.02.2004, 22:40 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 12.02.2004, 09:19 Uhr)

sehr geehrter herr dr. kötz,
ich bin im abschlussemester einer grafik-design schule in heilbronn. im fach "fotodesign" behandeln wir derzeit das thema recht im zusammenhang mit fotografie. ich befasse mich hierbei mit dem thema bild- bzw. originalverluste und schadenersatz bei solchen verlusten (verluste vom verlag, nicht von einem fotolabor!). da ich im internet nichts brauchbares finden konnte, ist nun meine frage an sie, wo man informationen zu diesem thema finden kann bzw. ob sie informationen aus diesem bereich für mich haben.
ich wäre ihnen dankbar für eine antwort, mfg
j. lebeus
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Zweig einklappen Bildverlust (Dr_Daniel_Koetz Premium , 12.02.2004, 09:19 Uhr)
 Guten Tag,

bei einem Bildverlust stellt sich stets die Frage: Wer trägt die Schuld? Wer eine Verwahrungspflicht hat, muß für eine einwandfreie Lagerung sorgen und bei Verlust dafür geradestehen. Diese ist zu bejahen, wenn zB. eine Zeitschrift Fotografien anfordert. Unaufgefordert zugesandtes Material unterliegt keiner Verwahrungspflicht. Wenn etwas verlorgengeht stellt sich wiederum die Frage: Warum hat die Fotografin denn Original geschickt? Hier könnte ein Mitverschulden zu sehen sein, wenn etwas verlorengeht.

Die Schadensersatzbeträge ergeben sich aus den Allg. Geschäftsbedingungen des Fotografen, es gibt aber auch Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.bildnisrecht.de


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