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 Nochmal Impressum (Roehnelt, 13.03.2004, 23:51 Uhr)
(3 Antworten, letzter Beitrag: 02.04.2004, 10:22 Uhr)

Hallo Herr Dr. Kötz,
auf Ihrer Seite www.modelsundrecht.de schreiben Sie:

"Wenn es sich um eine rein private Seite handelt, auf der ausschließlich Bilder und ggf. Texte gezeigt werden, benötigen Sie kein Impressum ... sobalb die Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird, benötigen Sie ein Impressum ... eine Geschäftsmäßigkeit besteht bereits dann, wenn Sie z.B. einen gewerblichen Banner auf Ihrer Seite haben oder nur per Link auf das Wetter an Ihren Wohnort hinweisen."

Heißt das, dass ein Schüler, der für die Vorstellung seiner Fotoarbeiten im Internet die
kostengünstige Variante einer Webadresse mit Bannerwerbung des Providers wählt, seine Privatadresse - d.h. ggf. die Privatadresse seiner Eltern - im Impressum angeben muss, wenn er sich dagegen für die Webadresse ohne Bannerwerbung entscheidet, auf das Impressum verzichten kann? Da kann doch nicht wahr sein.

MfG
Johannes
www.schmunzelkunst.de

Bei der Gelegenheit: In der Ausgabe "8/2004" auf Seite 110 schreibt Focus unter "Teure Homepage-Fehler", dass Privatpersonen ihren vollständigen Namen mit Telefonnummer und E-mail- und Postadresse angeben müssen.
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Zweig einklappen Re[0]: Nochmal Impressum (Dr_Daniel_Koetz Premium , 17.03.2004, 15:00 Uhr)
 Guten Tag,

ich meine zwar nicht, daß dies hier der richtige Ort ist, meine Informationsseite zu besprechen - aber nundenn. Ja, ich denke, daß man sich die Werbung ein Stück weit zueigen macht und empfehle daher, entweder auf solche Seiten mit Popups zu verzichten oder eben doch den Namen anzugeben.

Der Focus mag recht haben, wobei man sich darüber streiten kann, ob die Rufnummer zu den notwendigen Angaben gehört. M.E. ist das nicht unbedingt der Fall. In § 6 TDG heißt es, daß "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen (den Diensteanbietern) ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post".

Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[1]: Nochmal Impressum (Roehnelt, 18.03.2004, 21:24 Uhr)
 Danke für die Antwort,
ich bin durch Ihren Beitrag vom 10.02.04 auf die Seite www.modelsundrecht.de aufmerksam geworden und war erfreut, einmal von kompetenter Seite zu lesen, dass nicht jede Internetseite ein Teledienst im Sinne des Teledienstegesetzes ist. M. E. gibt es keinen Grund, die Veröffentlichung von Privatadressen im Internet zu erzwingen, sondern vielmehr ein allgemeines Interesse dies nicht zu tun. Fotomodelle sind hier ein wunderschönes :-) Beispiel.
MfG
Johannes
Zweig einklappen Re[2]: Nochmal Impressum (Ypsilander, 02.04.2004, 10:22 Uhr)
 Dass nicht jede Seite im Internet ein Teledienst ist, ist nichts Neues. Unscharf ist vor allem die Abgrenzung zum Mediendienst, es gibt Überlegungen, diese unzweckmässige Unterscheidung aufzugeben. Durch die inhaltliche Angleichung der für beide Arten von Diensten geltenden Vorschriften wurde das Problem ja schon entschäft.

Das Problem hinsichtlich der Impressumspflicht ist eigentlich mehr, wann ein Teledienst geschäftsmässig ist. Manche lassen ein Werbebanner ausreichen, auch wenn es nur der Verringerung der Hostingkosten dient. Teilweise soll es auch ausreichen, dass der Dienst "dauerhaft" angeboten wird.

Hier muss man sich fragen, was denn noch an nicht geschäftsmässigen Diensten übrig bleibt. Wenn das Gesetz auf die geschäftsmässigen Teledienste abstellt und für diese besondere Folgen anordnet, muss es eigentlich denknotwendig auch andere geben.

Im Übrigen verlangt niemand die Veröffentlichung einer Privatadresse im Internet, es kann auch eine geschäftliche Adresse sein. Wenn man sein Unternehmen von zuhause aus führt, ist es eben gleichzeitig die Privatadresse.

Warum ausgerechnet Fotomodelle ihre Adresse nicht angeben sollten, verstehe ich nicht. Wenn jemand seine berufliche Tätigkeit vorstellt und um Aufträge wirbt, ist es nur richtig, dass er auch eine greifbare Adresse angibt.

Meiner Meinung nach besteht daran schon deswegen ein allgemeines Interesse, weil klar sein sollte, wer genau für eine derartige Publikation verantwortlich ist. Eine Internetseite ist ja kein Aushang im Hausflur, sondern wird weltweit verbreitet und ist einem Millionenpublikum zugänglich.


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