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 fotoretusche (lowkey, 03.07.2004, 22:02 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 09.07.2004, 09:01 Uhr)

hallo !!

ich bin bildbearbeiter aus köln.durch meinen job kommen immer mehr leute aus dem privaten bereich auf mich zu um eine bildretusche für sie zu gestalten. hier ein beispiel:bekannte kamen zu mir um ihr baby in ein bild von anne geddes einzusetzen. wie sieht es mit der rechtslage aus?
diese bekannten könnten ja auch kunden sein die mir diesen auftrag geben.mache ich mich strafbar oder der auftraggeber oder entsteht durch diese retusche ein neues bild und keiner kann mich belangen? die zweite idee wäre das bild neu zu fotografieren ( ich meine die szenerie nachstellen) oder darf man nie wieder ein bild mit einem baby im blumentopf machen ohne mit z.B
a.geddes vor gericht zu landen. wie sieht die rechtslage bei diesen beiden fällen aus?

p.s. a.geddes ist nur ein beispiel.es konnte genauso gut ein nachgestelltes bild von newton sein.
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Zweig einklappen Verwendung anderer Bilder (Dr_Daniel_Koetz Premium , 09.07.2004, 09:01 Uhr)
 Guten Tag,

Sie beschreiben einen konkreten Fall und nennen Ihre Realdaten nicht. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn ich Ihre Anfrage nur sehr knapp beantworten möchte:

Es kommt darauf an. Die sog. unfreie Verwendung anderer Werke kann eine eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Werk kann nicht verwendet (zB. ausgestellt) werden. Das Neufotografieren kann ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begründen. Natürlich dürfen Sie sich von anderen Werken inspirieren lassen.

Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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