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 Garantiezeit bei Digitalkameras (Blieffert, 22.07.2004, 07:13 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 26.07.2004, 08:45 Uhr)

Eine Frage zum Thema Garantiezeit (spez. bei Digitalkameras):
Meines Wissens beträgt die Garantiezeit auf Produkte seit 1.1.2003 zwei Jahre anstatt des früher üblichen einen Jahres, somit auch für Digitalkameras.
Sollte nun eine Kamera nach dem 1.1.2003 (z.B. 21.4.03) in Deutschland gekauft worden sein, so würde nach meinem Verständnis die Garantiezeit 2 Jahre betragen, auch wenn der Hersteller in seinem Garantieschein die Garantie für nur ein Jahr übernimmt.
Träte nun nach über einem Jahr, aber weniger als zwei Jahren ein Schaden auf, der unter die Garantiebedingungen fällt, so müsste nach meinem Verständnis der Schaden kostenlos als Garantiefall behoben werden.
Stimmen meine oben getroffenen Annahmen und wie müsste ich mich verhalten, wenn die Fachfirma, die Garantieleistungen für den Hersteller übernimmt, eine Kostenerstattung für die Schadensbehebung verlangt?
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