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 Karneval Venedig (Michael51, 21.11.2004, 09:52 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 02.12.2004, 11:33 Uhr)

Sehr geehrter Dr. Kötz,

im Rahmen einer Diskussion mit einem befreundeten Fotograf wurde die Frage aufgeworfen, ob die Vollmaskierung der Teilnehmer am Karneval in Venedig und deren Auftreten an öffentlichen Plätzen ein Fotografieren und veröffentlichen ohne schriftliche Genemigung erlaubt?

Sowohl für Ja als auch für Nein haben sich gute Begründungen ergeben.

Es wäre natürlich interessant dazu noch Ihre Meinung zu hören.
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Zweig einklappen Karneval Venedig (Dr_Daniel_Koetz Premium , 02.12.2004, 11:33 Uhr)
 Guten Tag,

über die Rechtslage in Italien kann ich Ihnen natürlich keine Auskunft geben...

Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG (Gesetzestext bei http://www.bildnisrecht.de) gilt aber, daß ohne Einwilligung Bildnisse veröffentlicht (und dhaer vorher natürlich auch geschossen) werden dürfen von Versammlungen und Aufzügen. Eine Ausnahme stellt allerdings Werbung dar. Sollen die Bilder für Werbung verwendet werden, muß eine Einwilligung eingeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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