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 Veröffentlichungen Dritter per Vertrag absichern (bushfire, 05.04.2005, 18:34 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 14.04.2005, 09:52 Uhr)

Hallo Herr Dr. Kötz! Liebe Leute!

Mein erster Eintrag hier im Forum dreht sich um das Thema Fotorecht.

Mit einer Freundin starte ich gerade ein Projekt, in dem wir Menschen zu ihrem Modestil befragen werden und auch Fotos von ihnen schiessen möchten. Diese Fotos werden wir dann bearbeiten und als eine Art Kollage 'verfremden'. (Nichts hinterlistiges oder heimtückisches haben wir vor, sondern ästhetisch-stilvolles). Das bearbeitete Foto, auf dem die Person (sehr wahrscheinlich ;-) ) noch zu erkennen sein wird, möchten wir dann (zunächst auf eigenem Webspace und später evtl. auf fremden Webspace und in der Presse) veröffentlichen und wenn alles gut läuft sogar ein paar Penunzen damit verdienen.

Wie steht es aber mit dem Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht? Ich habe schon hier (http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html) und anderswo gelesen, dass eine - möglichst schriftliche - Einverständniserklärung eingeholt werden kann um das sog. "Recht am eigenen Bild" (nach §22 KunstUrheberGesetz) nicht zu verletzen.

Da wir nun aber keine Juristen sind und uns noch nie mit Verträgen aktiv beschäftigt haben, wissen wir nicht, was in so einem Vertag drin stehen muss, um uns für alle etwaigen Fälle (s.o.) abzusichern. Gibt es für solche sicher häufigen Fälle sogar Vordrucke?

Wir würden uns sehr freuen hier Rat zu finden!
Viele Grüsse, Julian und Danielle
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Zweig einklappen Spielregeln (Dr_Daniel_Koetz Premium , 14.04.2005, 09:52 Uhr)
 Guten Tag,

es gibt in diesem Forum zwei Spielregeln, die unbedingt eingehalten werden müssen:

1. Das Profil muß ausgefüllt sein. Antworten auf Fragen von "nicht sichtbaren" Profilen werden seit Jahren nicht gegeben. Das wird sich auch nicht ändern.

2. Konkrete, d.h. fallbezogene Rechtsfragen können und dürfen hier nicht beantwortet werden. Wenn es Ihnen um die Beantwortung spezifischer, Sie betreffender Rechtsfragen geht, müssen Sie sich anwaltlichen Rat holen (der dann natürlich aus etwas kostet). Hier können nur Fragen von allgemeinem Interesse beantwortet werden.

Hierfür bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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