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 Collage mit Persönlichkeiten (Findling, 22.01.2002, 15:17 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 23.01.2002, 08:43 Uhr)

Hallo Herr Dr. Kötz,

ich habe vor einigen Tagen eine Collage mit Persönlichkeiten aus Politik, Mode und Film zuammengestellt. Die Photos sind aus verschiedenen Bildbänden abphotographiert. Frage: darf ich diese Collage zum Verkauf (öffentlich in einem Geschäft/Schaufenster) anbieten oder zum privaten Zweck nutzen?
Auf eine positive und schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Findling (hannes_findling@web.de)
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Zweig einklappen Collage mit Persönlichkeiten (Dr_Daniel_Koetz Premium , 23.01.2002, 08:43 Uhr)
 Guten Tag,

zwar haben Sie durch die Collage ein neues Werk geschaffen, das seinerseits dem Urheberschutz unterliegen kann. Dennoch können Sie dieses Werk, soweit noch die Werke der anderen Fotografen erkennebar sind, nicht verwerten, da deren Urheberrecht dann verletzt würde. Dies geht nur, wenn das nicht (mehr) der Fall ist (etwa durch Verfremdung usw.). Für private Zwecke können Sie die Collage natürlich nutzen.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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