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 Erotik im Auge des Gesetzes. (yourbodypictures, 19.09.2005, 18:31 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 22.09.2005, 07:18 Uhr)

Sehr geehrter Herr Dr. Kötz
in diesem Forum habe ich viele interessante Antworten gefunden die mir sehr hilfreich waren und bestimmt noch sein werden. Allerdings frage ich mich was der Gesetzgeber unter Erotik versteht?

Da sie in einem anderen Thema sinngemäß erwähnt hatten das man keine Erotikaufnahmen von Personen unter 18 Jahren anfertigen darf.
Ist erotisch = Erotik oder muss ein Foto ein Geschlechtsspezifisches Organ zeigen damit es in die Kategorie Erotik fällt? Oder ist ein Nackter Körper auf einem Foto der keinen Schambereich zeigt aber in sinnlicher Pose fotografiert wurde auch schon Erotik im sinne des Gesetzes?
Ich danke ihnen im Vorfeld für ihre Bemühungen.
MfG
Gordon N.
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Zweig einklappen Erotik im Auge des Gesetzes. (Dr_Daniel_Koetz Premium , 22.09.2005, 07:18 Uhr)
 Guten Tag,

Erotik ist kein Rechtsbegriff. Erotik ist das, was der einzelne darunter versteht. Eine Werbung kann sehr erotisch sein, für andere erst der Pornofilm.

Rechtliche Regelungen gibt es im Hinblick auf pornographische Darstellungen und solche, die Minderj. in sog. unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen zeigen - unabhängig davon, ob dies "erotisch" erscheint oder nicht.

Gruß,

Daniel Kötz


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