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 Personenzahl auf einem Bild (Michael51, 22.09.2006, 11:20 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 03.11.2006, 12:08 Uhr)

Sehr geehrter Herr Dr. Kötz,

in letzter Zeit höre ich immer wieder, daß was die Veröffentlichung von Bildern mit Personen die Zahl der abgebildeten Personen eine wichtige Rolle spielen soll. Die "magische" Grenze die immer wieder genannt ist heißt mind. 5 Personen.

Ich kann mir nur nicht vorstellen das man durch die Zahl der Personen das Recht am eigenen Bild verliert.

Es wäre nett, wenn Sie diesbezüglich vielleicht etwas genaueres sagen könnten.
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Zweig einklappen Personenzahl auf einem Bild (Dr_Daniel_Koetz Premium , 02.11.2006, 10:27 Uhr)
 Guten Tag,

diese Auskunft ist mir auch bekannt. Allerdings ist sie schlicht FALSCH. Das Recht am eigenen Bild kann nicht durchgesetzt werden, wenn die Person als Beiwerk erscheint, d.h. zB. auf einem Marktplatz oder während einer Veranstaltung. Da kommt es auch nicht darauf an, ob man auf dem Foto 3, 5 oder 20 Personen erkennen kann!

Gruß,
Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Personenzahl auf einem Bild (Michael51, 03.11.2006, 12:08 Uhr)
 Viele Dank für die Antwort.
Deckt sich auch mit meiner eigenen Rechtsauffassung!


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