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 nutzungsrecht (lichtgut, 30.01.2007, 21:25 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 09.03.2007, 09:28 Uhr)

hallo!

wenn ein designer eine geschäftsausstattung entwirft (schriftzug/logo, briefpapier usw.) und diese zu einem pauschalpreis in rechnung stellt ohne explizit auf die nutzungsrechte daran einzugehen - erwirbt dann der bezahlende jegliche nutzungsrechte an dieser ausstattung? darf der bezahlende dann das logo, daß für diese ausstattung entworfen wurde auch für andere projekte nutzen (z.b. als stickerei auf einem t-shirt als werbegeschenk).

ich würde mich über eine rasche antwort sehr freuen.

viele grüße
lg
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Zweig einklappen Nutzungsrecht (Dr_Daniel_Koetz Premium , 09.03.2007, 09:28 Uhr)
 Guten Tag,

davon ausgehend, daß die Entwürfe überhaupt urheberrechtsfähig sind - was bei Gebrauchsgrafik nicht stets der Fall ist! - kommt es auf den Zweck der Vereinbarung an, § 31 Abs. 5 UrhG. Wer Briefpapier entwirft, braucht nicht damit zu rechnen, daß der berechtigte Nutzer zB. den Schriftzug nun nicht nur auf solchem verwendet, sondern damit zB. noch seinen Internetauftritt ausstattet. Es kommt daher zunächst - wie so oft - auf den Vertrag an; ist dort nichts geregelt, greift die sog. Zweckübertragungsregel.

Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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