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 Minderjährig...? (Sprosec, 14.07.2002, 20:22 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 16.07.2002, 19:34 Uhr)

Hallo, ich fotografiere seit etwa 3 Jahren nebenbei Hobbymäßig, möchte mich allerdings jetzt tatsächlich nebenberuflich in die professionelle Fotografie wenden - Bereich: Fashion and Lifestyle.
Frage: Wenn ich ein minderjähriges Mädchen fotografiere (z.B: 15-16-17 Jahre alt) und ich verlange eine schriftliche Bestätigung der Eltern bezüglich einer Erlaubnis, und ich bekomme sie... was passiert wenn sich z.B. herraustellt, dass das ein Mädchen die Unterschrift gefälscht hat ? Könnten mich dann die Eltern belangen ? Bitte um Antwort, da mir die rechtliche Erfahrung fehlt, und ich von vornherein diverse "Probleme" vermeiden möchte, da ich jetzt etliche Projekte plane, und es haben sich etliche unter 18 jährige gemeldet... jetzt bin ich etwas mißtrauisch und nicht sicher, ob ich dass Risiko eingehen soll !?
Ich möchte Modeartikel präsentieren, also keine Nacktfotos oder ähnliches, sofern dass hier relevant ist.
Die Bilder sollen nachher als Eigenwerbung für mich im Internet auf einer Webseite veröffentlicht werden ! Gibt´s da noch was zu beachten ?
Freundliche Grüße aus Österreich ! E.Sprosec
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Zweig einklappen Minderjährig - nochmals: (Dr_Daniel_Koetz Premium , 16.07.2002, 19:34 Uhr)
 Guten Tag,

für Österreich kann ich Ihnen die Rechtslage nicht erläutern.

In Deutschland ist die Rechtslage klar: Es handelt sich um Minderjährigenschutz und die Eltern können zB. Unterlassung verlangen. Wenn das Modell aber 16 oder 17 war, könnte allerdings - insoweit kommt es auf den Einzelfall an - eine allgemeine Einwilligung der Eltern anzunehmen sein. Das bedarf aber näherer Prüfung der genauen Umstände.

Grundsätzlich dürfte Ihr Mißtrauen berechtigt sein.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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