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 Nutzungsrechtverletzung / Berechnung (tom_aus_berlin, 03.04.2003, 12:54 Uhr)


Guten Tag Herr Kötz,

ich hätte gerne gewußt, ob es eine verbindliche Rechtssprechung bzw. einen Rahmen gibt, der besagt, wie eine Berechnung für den Fall einer Nutzungsrechtverletzung aussieht.

Meiner Ansicht hat man unter anderem die Möglichkeit, Lizenzgebühren zu berechnen sowie bei Nichtnennung des Urhebers hierfür auch eine Gebühr.

Wie verhält es sich, wenn Bilder zum Beispiel sehr günstig fotografiert wurden und die Nutzungsrechte zwar begrenzt, aber in der Rechnung nicht ausgesplittet werden, was ja oft der Fall ist?

Wenn diese Bilder ohne vereinbarte Nennung des Urhebers benutzt werden würden, habe ich gelesen, geht man von 100% Aufschlag aus. Würde man jetzt von dem günstigen Preis ausgehen oder von einem marktgerechten nach AGD / BFF und Qualifikation des Fotografen?

Falls das Bild außerhalb der vereinbarten Nutzungsräume genutzt wird, berechnet sich der Lizenzbetrag nach einem marktüblichen Wert oder würde man wieder von dem günstigen Preis ausgehen?

In dem Fall, daß man von dem Dumpingpreis ausginge, wäre man als qualifizierter Fotograf ja doppelt gestraft.

Vielen Dank für Ihre Mühe

tom saurer

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