foto.studio.de / magazin / tipps / recht / urteile | 26.04.2024 | ||||||
Rechtliche Urteile | |||||||
Großaufnahmen von Fotomodellen auf Modenschau können veröffentlicht werden.Landgericht Düsseldorf entscheidet RechtsstreitDas Landgericht Düsseldorf (Az.: 12 O 175/02) hat am 18. Dezember 2002 entschieden, daß Fotografien eines Fotomodells, das auf einer öffentlich zugänglichen Straßenmodenschau abgelichtet wird, auch dann veröffentlicht und verbreitet werden dürfen, wenn es sich bei dem Bild um eine Ansicht ausschließlich des Fotomodells handelt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel zu bewerten, zu diskutieren oder weiterzuempfehlen. Publiziert am 07.01.2003. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH. |
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