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 Pressemitteilungen


Martina Albrechtq, 31.05.2000

Das Ende der Suche nach dem verlorenen Sohn

Einwohnermeldeamtsanfragen sind nicht länger ein umständliches Unterfangen - durch EWOMA.de sind die Anfragen jetzt einfach und umkompliziert über Internet möglich!
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Ein Brief kommt zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" - ärgerlich für jeden, der dringend den Kontakt aufnehmen will. Ob eine alte Schulfreundin, die man vermisst, ein säumiger Zahler, der sich aus dem Staub gemacht hat, oder ein Kunde, der informiert werden soll - in solchem Falle ist die Zeit reif für eine Anfrage ans zuständige Einwohnermeldeamt, um die neue Anschrift zu ermitteln. Aber welches Amt ist zuständig? Wie hoch sind die Gebühren für die Anfrage und wie zahlen? EWOMA.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Sorge abzunehmen. Einfach die Seite http://www.ewoma.de anwählen, die letzte bekannte Adresse online eingeben - und die neue Anschrift per Email erhalten oder über eine sichere Verbindung abholen. EWOMA.de zahlt die Gebühren - die zwischen 5,- und 30,- DM liegen - an das Amt, erledigt den Schriftverkehr, und stellt die neue Adresse bereit. Die Dienstleistung selbst honoriert der Suchende mit 4,95 DM. Denn wer kann sich nicht etwas schöneres vorstellen, als seine Zeit mit einer Anfrage an ein Amt zu verbringen?

Pressekontakt: Werner Albrecht
Tel: 0621 - 44 47 17
Email: pr@ewoma.de
Homepage: www.ewoma.de


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Publiziert am 31.05.2000. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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