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Burkard Luhmer, 07.06.2000

Dmmv: für mehr Wettbewerb und weniger Regulierung im E-Commerce

Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. setzt sich für mehr vertragliche Gestaltungsfreiheit der E-Commerce Anbieter im Fernabsatz ein. Er begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, im Vermittlungsausschuß die gesetzliche Regelung der Übernahme von Rücksendekosten beim Widerruf im Fernabsatz zu
überdenken.
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Düsseldorf, 06. Juni 2000
Der dmmv spricht sich dafür aus, jedem Anbieter die
Kostenübernahme freizustellen. Einer gesetzlichen Reglementierung der einseitigen Kostenübernahme durch den Anbieter bedürfe es deshalb nicht, weil der Markt aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks für
kundenfreundliche Vertragsbedingungen und serviceleistungen sorgen werde, so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent für E-Commerce beim Deutschen
Multimedia Verband. Darüber hinaus sei nach Ansicht des dmmv nicht nachvollziehbar, die vertragliche Gestaltungsfreiheit nur für eine bestimmte Branche zuzulassen, wie es der Vermittlungsvorschlag vorsieht.

Als Europas mitgliederstärkste Interessenvertretung der Internet- und Multimedia-Branche reagiert der dmmv damit auf die Beratung des neuen Fernabsatzgesetzes im Bundesrat und dessen Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Verband tritt damit für die ursprüngliche
Formulierung im Referentenentwurf ein, wonach grundsätzlich der Anbieter die Kosten der Warenrücknahme zu tragen hat, ihm jedoch überlassen bleibt, ob er dies vertraglich, etwa in den AGB, anders regeln möchte. So wird der Aspekt der Rücksendekosten dem Markt überlassen. Mit den Stimmen der Koalition hatte der Bundestag sich gegen die Möglichkeit entschieden, die Kosten vertraglich auf den Kunden abwälzen zu können. Auch der Buchhandel hatte dies bereits kritisiert.
"Eine solche Regelung, wie sie der Bundestag verabschiedet hat, beschränkt nicht nur das Prinzip der Vertragsfreiheit, sondern gefährdet vor allem aufgrund der Mehrkostenbelastung die Existenz kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU). Insbesondere junge Internet-Shops haben ohnehin geringe Margen und sind nur mit einer dünnen Kapitaldecke ausgestattet", so Andrea Seeger von Virtual Identity, die Business Cases im Internet entwickeln und
eigene Online-Shops betreiben. Es wird ausserdem darauf hingewiesen, dass der Reiz des Verbrauchers, sich bequem von zu Hause mehrere Produkte zur Ansicht kommen zu lassen oder gar für den vorübergehenden Gebrauch zu bestellen, im übrigen nicht nur im Buchhandel bestehe, sondern auch für
andere Waren gelte. Mindest zwei Drittel aller über das Internet vertriebenen Waren sind keine Bücher, mit steigender Tendenz. "Es sei daher nicht nachvollziehbar, lediglich eine gesetzliche Ausnahmeregelung für den
Buchhandel zu schaffen. Dies müsse für alle Branchen gelten." so die Forderung von Alexander Felsenberg, Geschäftsführer und Vizepräsident des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) e.V.. Die Mehrkosten bezögen sich
nicht nur auf die Portokosten, sondern bedeuten für den Anbieter eine größere Verfügbarkeit der Produkte, höhere Kosten für Lagerhaltung und Logistik und führen vermehrt zu Verlustgeschäften und Rechtsstreitigkeiten, weil beispielsweise die Ware zwischenzeitlich nicht mehr wiederverkaufsfähig ist.

Darüber hinaus sieht der Verband den Internet-Standort Deutschland für Internet-Anbieter gefährdet, wenn - wie im Ausland - liberalere Regelungen herrschen. "Es mache wenig Sinn, sich auf der einen Seite im E-Commerce für eine wettbewerbsbedingte Liberalisierung des deutschen Rabatt- und Zugabenrechts einzusetzen, um an anderer Stelle wieder Standortnachteile aufzubauen", so Burkard Luhmer vom dmmv


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Publiziert am 07.06.2000. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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