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 Pressemitteilungen


Claudia Schade, 28.06.2000

Eine Liberalisierung des Rabattgesetzes ist dringend notwendig

Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) bekraeftigt noch einmal vor der oeffentlichen Anhoerung zur Liberalisierung des Rabatt- und Zugaberechts am 29. Juni 2000 die Notwendigkeit der baldigen Aufhebung des deutschen
Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung.
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Duesseldorf, 27. Juni 2000

Bereits im April 2000 hatte Bundeswirtschaftsminister Werner Mueller signalisiert, die von 1933 stammenden Vorschriften abzuschaffen. Wie der Arbeitskreis Electronic-Commerce des dmmv empfiehlt, muesse man sich den
internationalen Marktgegebenheiten der Internet-Economy auch in Deutschland anpassen. Eine moegliche Teilliberalisierung als Kompromissloesung, wie immer sie ausfallen mag, ist abzulehnen. Andernfalls sei eine Verlagerung der Firmenniederlassungen ins "liberalere Ausland" die Folge, was von einigen E-Commerce Anbietern bereits angekuendigt worden ist.

Ausloeser der Diskussion auf politischer Ebene ist die juengst vom Europaeischen Parlament verabschiedete E-Commerce-Richtlinie, die das sogenannte Herkunftslandprinzip festschreibt. Das bedeutet, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen im elektronischen Handel sich nach der Rechtsordnung des Landes ihrer Niederlassung richten muessen. "Deutschland hat in Europa mit die restriktivsten Vorschriften hinsichtlich der Gewaehrung von Rabatten und Zugaben. Daher muss eine Diskriminierung von in Deutschland niedergelassenen Anbietern und auch der Verbraucher aufgrund der Vorenthaltung bestimmter Geschaeftsmodelle und Preisnachteile beseitigt werden", fordert Alexander Felsenberg, Vizepraesident und Geschaeftsfuehrer
des dmmv. Deutschland kann sich den Marktentwicklungen im elektronischen Handel nicht derart verschliessen. Verschaerfter internationaler Wettbewerb, innovative Geschaeftsmodelle sowie dynamische Preisfindungsmechanismen
stellen immer neue Herausforderungen fuer Internet-Unternehmen dar.

Ferner ist zu beruecksichtigen, dass der Mittelstand mit unguenstigeren Kostenstrukturen als Nischenanbieter gegenueber Grossunternehmen gerade in einer Phase zunehmender Unternehmenskonzentrationen in der New Economy
benachteiligt ist. Die Vergabe von Rabatten und die Bildung von Einkaufsgemeinschaften koennen u.a. zu einer Staerkung des Mittelstandes beitragen, so Felsenberg. Die geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemaess. Eine differenzierte Preispolitik, individuelle und flexible
Preisgestaltung sollten in Zeiten grenzueberschreitenden elektronischen Handels und zunehmenden Wettbewerbdrucks moeglich sein. Die hohe Preistransparenz und Konkurrenz muessen eine kundenspezifische Preisgestaltung erlauben. Die bestehenden gesetzlichen Restriktionen verhindern gezielte Werbung um bestimmte Kundengruppen sowie das Aushandeln eines Vorteils zu Gunsten des Verbrauchers. Dessen Verhandlungsposition wird somit geschwaecht. So sollte es moeglich sein, dass einem Verbraucher, der
bewusst einen bestimmten Anbieter bevorzugt, von diesem auch ein Rabatt gewaehrt werden kann. Ferner sollten auch im weltweiten Internet bereits praktizierte Geschaeftsmodelle wie Power-Shopping in Deutschland moeglich
sein.

Nach Empfehlung des dmmv-Arbeitkreises Electronic Commerce muss dem Konsument auch die Moeglichkeit einer Zugabe oder eines Mengenrabattes eingeraeumt werden koennen, wenn er in seinem Warenkorb eine bestimmte Menge ordert oder ueber eine bestimmte Kaufsumme kommt. Darueber hinaus ist auch
der Entwicklung Rechnung zu tragen, dass vermehrt Produktgemeinschaften, Co-Branding betrieben bzw. Kopplungsgeschaefte (z.B. kostenloses Handy mit
Kartenvertrag) angeboten werden, die bislang gegen das
geltende -Zugabenrecht verstossen. Andererseits ist nach Ansicht des dmmv durch das Wettbewerbsrecht oder die
Preisangabenverordnung eine ausreichende rechtliche Handhabe gegeben, negative Begleiterscheinungen zu verhindern und schuetzenswerte Interessen zu verfolgen.
"Es muss ferner sichergestellt werden", so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent fuer E-Commerce im dmmv, "dass die Rechtsprechung im Falle einer Abschaffung der Gesetze den damit verbundenen Zweck nicht wieder konterkariere. Dementsprechend ist auch Anpassung bzw. Harmonisierung
anderer Gesetze wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Preisangabenverordnung vorzunehmen."

Kontakt:
Deutscher Multimedia Verband
Burkard Luhmer
Referent fuer E-Commerce
Tel. 0211 600 456 27
mailto:luhmer@dmmv.de

Sabine Koester-Hartung
Referentin Recht
Tel. 0211 600 456 23
mailto:koester-hartung@dmmv.de


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Publiziert am 28.06.2000. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor. Ein Artikel gibt ausschliesslich die Meinung seines Autors wieder, nicht die der webpool GmbH.
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