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 foto.studio.de / treffpunkt / diskussion  25.04.2024 
 Diskussionsforum: Foto

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 Fotorecht (BenjaminS, 28.06.2005, 19:07 Uhr)
(3 Antworten, letzter Beitrag: 30.06.2005, 10:12 Uhr)

Guten Tag zusammen,

vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.

Vor kurzem habe ich Fotos von einem Bekannten gemacht. Die Fotos hat er dann auf einer CD von mir bekommen. Da ich keinen Kontakt mehr zu ihm haben will (private Gründe) möchte ich nicht das die von mir gemachten Fotos weiter verwendet werden(z.b. auf seiner privaten Homepage). Kann ich ihm das irgendwie verbieten, oder sind die geschenkten Fotos jetzt sein Eigentum?

Hoffe das es da irgendwo eine Regelung gibt.

Gruß
Benjamin
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Zweig einklappen Re[0]: Fotorecht (fware, 30.06.2005, 09:14 Uhr)
 Die Frage ist ob die Bilder im Auftrag entstanden sind.

Wenn dein Bekannter Dich gebeten hat von Ihm Bilder zu machen kannst Du kaum was gegen eine unentgeldliche Veröffentlichung machen. Ich glaube das war der §65 oder §66 in UHRG.

Ansonsten bist Du der Urheber und kannst über die Veröffentlichung und Verbreitung entscheiden, also auch ein Verbot erteilen.
Zweig einklappen Sorry ist §60 (fware, 30.06.2005, 09:37 Uhr)
 UrhG § 60 Bildnisse

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
Zweig einklappen Re[0]: Sorry ist §60 (BenjaminS, 30.06.2005, 10:12 Uhr)
 Ok, ich seh schon das ist echt verzwickt..ok, was solls, soll er doch meine Fotos nutzen...

Trotzdem Danke für die Antwort.

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