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Alle Themen anzeigen Honorarverweigerung (frankson28, 05.07.2003, 10:32 Uhr) | (4 Antworten, letzter Beitrag: 26.08.2003, 16:02 Uhr)
Guten Tag Herr Dr. Kötz,
Ich bin Fotograf und arbeite redaktionell für einige Magazine. Nun ist es vorgekommen das ein Auftraggeber die Produktion nicht bezahlen möchte weil ihm die Aufnahmen nicht gefallen und es zu wenig wären um die geplanten Seiten zu füllen. Dazu muss Ich sagen das es bei diesem Auftraggeber nie konkrete Vorstellungen/Vorgaben der Motive und deren Anzahl gibt, das heisst meiner kreativität ist freier Lauf gewährt. Meine Frage ist ob Ich nun das Honorar im schlechtesten Fall einklagen kann? Desweiteren hat die Bildredaktion gegenüber dem Chefredakteur Gegebenheiten dargestellt die nicht der Wahrheit entsprechen und ich denke es beruht auf einer persönlichen antipathie. Was kann Ich tun? |
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| Re[0]: Honorarverweigerung (Michael_Lindberg, 08.07.2003, 12:51 Uhr) | | Hallo Frank,
die Aufnahmen gefallen ihm nicht?? Kann ich mir bei Dir nicht vorstellen!
Nichts desto trotz:
Du weisst schon, dass die einzige Antwort, die jetzt kommen kann, lauten wird:
"Dieser Frage liegt ein konkreter Fall zugrunde und kann daher in diesem Forum nicht beantwortet werden. Mir ist es aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten, kostenlose Rechtsberatung durchzuführen. Es können nur allgemeine Fragen beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Gerne stehe auch ich zur Verfügung".
Hey, alles aus der Hand geflossen, nix reinkopiert oder so. Gut, gelle?
Also liebe User: Wann lernt Ihr, Eure Fragen möglichst allgemein zu formulieren? Etwa: "Angenommen, ein Auftraggeber wäre mit Bildergebnissen eines Fotografen nicht zufrieden und weigert sich zu zahlen. Was könnte man als Fotograf tun?"
So long, ML | | Honorarverweigerung (Dr_Daniel_Koetz , 10.07.2003, 19:19 Uhr) | | Meinem anonymen und damit eingermaßen feigen Vorredner kann ich grundsätzlich nur zustimmen. Eine allgemein formulierte Frage ist hier besser zu beantworten.
Grundsätzlich gilt daß dann, wenn Ihnen gerade in künstlerischer Hinsicht viel oder jeder Freiraum gewährt wurde, Ihr Auftraggeber nur noch dann "meckern" kann, wenn die handwerkliche Ausführung zu wünschen übrig läßt. Darauf dürfte er sich im Prozeßfalle stützen. Wenn die Aufgabe handwerklich gut gelöst wurde, dann sollten Sie eine Klage erwägen.
Wie bei allen Verträgen gilt aber auch hier, daß es auf den konkreten Falll, will heißen: Vertrag ankommt.
Die Angelegenheit mit der Antipathie vermag ich ohne eine umfassende Sachverhaltsdarstellung nicht zu beantworten; gerade im Bereich des Äußerungsrechts kommt es auf jede Nuace an. Ist eine Äußerung deutlich ehrverletzen, können Ihnen Unterlassungsansprüche zustehen.
Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Honorarverweigerung (Galaxymodels, 10.08.2003, 14:23 Uhr) | | Hallo, frage Dich zunächst ob, und was Du in der Zukunft von diesem Magazin noch an finanziellen oder anderen Vorteilen zu erwarten hast. Ist die Antwort; "Nichts, oder nicht viel", dann würde ich an Deiner Stelle die "Bildhonorare", ggf. zumindest die entsprechenden "Ausfallhonorare" in Rechnung stellen. Werden diese nicht in der von Dir festgesetzten Frist gezahlt, würde ich das Mahnverfahren einleiten. Nur, spätestens dann, wirst Du Deine Bilder in Zukunft an dieses Magazin nicht mehr verkaufen können... Trotz allem - viel Glück und mein Kompliment zu Deinen Arbeiten! Norbert Prümen | | Re[0]: Honorarverweigerung (presse21, 26.08.2003, 16:02 Uhr) | | Ich würde es zunächst noch mal mit einem Gespräch versuchen. Der Chefredakteur ist da sicher der richtige Ansprechpartner. Solltest Du mit ihm nicht klarkommen, dann wende dich direkt an die Verlagsleitung oder sogar an den Verleger. Zwar werden sie vermutlich der Redaktion den Rücken stärken, gleichzeitig aber an den "guten Ruf" des Hauses denken und Dir vielleicht ein Kompromiß anbieten. Erfolgreich wirst Du aber nur dann sein, wenn Du ruhig und sachlich mit ihnen diskutierst - auch wenn jeder deine Wut gut nachvollziehen kann - bei einem solchen Gespräch haben emotionale Ausbrüche wirklich nichts zu suchen, damit erreichst Du nur das Gegenteil. Mach deinem Gesprächspartner deutlich, dass du eine friedliche Lösung wünscht, aber auf ein Ausfallshonorar nicht verzichten wirst. Dann warte erst mal deren Reaktion ab - stellen sie sich weiterhin stur kannst du immer noch mit rechtlichen Schritten drohen. Vor Gericht hast Du meiner Meinung nach ganz gute Karten, wenn wirklich ein Auftrag seitens der Redaktion vorlag. Denn selbst wenn die Redaktion die Fotos nicht veröffentlicht hat, hast Du ein Anspruch auf ein faires Ausfallshonorar - schließlich hast Du für sie gearbeitet und das muss honoriert werden. Auch wenn die Redaktion deine Fotos bemängelt, kann sie vielleicht das Honorar mindern, nicht aber Dir das ganze Honorar vorenthalten. Ich hoffe nur, Du hast den Auftrag schriftlich erhalten, denn das könnte dann auch den Richter überzeugen.
Liebe Grüße DJ |
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