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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  29.04.2024 
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 Negative - wem gehören sie? (cyan55, 21.08.2003, 00:28 Uhr)
(5 Antworten, letzter Beitrag: 31.08.2003, 15:31 Uhr)

hallo,
ich bin lange im internet auf der suche gewesen, um diese frage mir selber zu beantworten. habe aber leider nichts konkretes gefunden. Da bin ich auf dieses forum gestoßen und auch darauf, dass nur fragen beantwortet werden von usern, die schon mehr beiträge haben. ich hoffe dennoch, dass meine frage beachtet wird.

leider ist dies mein erster beitrag, ich hoffe aber, dass es mehr werden, weil es doch recht spannend ist hier...:o)

nun zu meiner person. ich bin auzubildende im zweiten lehrjahr zur fotografin. habe blockunterricht und bekomme hausaufgaben auf.

unter anderem eine aufgabe in wirtschaftslehre. ich persönlich komme da nun nicht mehr weiter und hoffe hier auf eine fundierte antwort.

der fall:

"Ein Kunde will die von ihm bestellten Portraitaufnahmen abholen. Sie zeigen Ihm die Aufnahmen. Ihr Kunde ist sehr zufrieden mit der Arbeit bzw. den Bildern, die sie aushändigen. Allerdings ist er darüber verwundert, dass sie ihm nicht die Negative überreichen. Erläutern Sie dem Kunden, warum Sie/Ihr Betrieb die Negative behält."

wer kann mir da weiterhelfen? ich erwarte nicht, dass hier jemand meine hausaufgaben macht. vielleicht einfach einen denkanstoß oder einen link, der informationen bietet.

vielen dank im voraus!

lg,
konstanze

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Zweig einklappen Re[0]: Negative - wem gehören sie? (jumpin_jens_flash, 22.08.2003, 12:14 Uhr)
 ...ich sehe die frage als nicht ausschlieslich an einen rechtsanwalt gestellt...deshalb auch eine antwort, von hoffentlich mehreren, von einem fotografen....
mit der herausgabe der negative gibt man quasi auch das urheberrecht an den aufnahmen preis....denn der besitzer der negative kann ja dann unbeschränkt in anzahl und art weitere kopien für alle zwecke verwenden...ohne z.B. eine nennung des urhebers....
eine genaue rechtliche betrachtung zur herausgabe der negative im allgemeinen durch Herrn Dr.Kötz wäre hier an dieser stelle mit sicherheit sehr interessant....ich hoffe mal darauf.....
Zweig einklappen Re[1]: Negative - wem gehören sie? (cyan55, 22.08.2003, 17:25 Uhr)
 hi!

danke schonmal für deine antwort! hab immer noch n bißchen weiter gesucht im internet, ob ich was finde. leider habe ich über dieses thema auch keine literatur...:o/

aber dir schonmal vielen dank! vielleicht hat der eine oder andere ja noch ne idee?:o)

lg,
konstanze
Zweig einklappen Re[2]: Negative - wem gehören sie? (foto_lominet_de, 26.08.2003, 12:28 Uhr)
 Aus meiner Sicht kommt es auf die Vertragsbedingungen/AGB an. Wenn darin festgehalten ist, dass sich Dienstleistungen nur auf die Herstellung von Fotos bezieht, dann verbleibt das Negativ beim Fotografen.
Wenn jedoch zusätzlich (gegen entsprechendes Entgelt) auch die Herausgabe des Negativs vereinbart wird, geht dieses in den Besitz des Kunden über.
D.h. aber noch nicht, dass damit auch alle Rechte an diesem Foto in den Besitz des Kunden übergehen. Das Urheberrecht verbleibt ja beim Urheber - dem Fotografen.
Zweig einklappen Negative - wem gehören sie? (Dr_Daniel_Koetz Premium , 28.08.2003, 06:10 Uhr)
 Guten Tag,

ich bin nicht sicher, ob das überhaupt eine Rechtsfrage sein soll! Der Fotograf behält die Negative, weil er die Bilder nachmachen können will, wenn der Kunde neue haben will. Denn auch daran verdient der Fotograf - häufig sogar mehr als an der bloßen Anfertigung der Fotografie, weil Abzüge oft sehr teuer sind.

In rechtlicher Hinsicht bestellt der Kunde ein "Bildnis" (= Personenabbildung) gem. § 60 UrhG. Ein Negativ dürfte aber kein Bildnis in diesem Sinne sein. Es besteht daher kein Grund, ihm die Negative auszuhändigen.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz

P.S. Jumpin' Jens: Dies ist das Rechtsforum!!!
Zweig einklappen Re[0]: Negative - wem gehören sie? (jumpin_jens_flash, 31.08.2003, 15:31 Uhr)
 @ Herrn Dr.Kötz,
bitte entschuldigen Sie, dass ich auf eine Frage hier im Rechtsforum, die Sie auch nicht direkt als Rechtsfrage einordnen, eine Antwort aus der Sicht eines Berufsfotografen mit 25-jähriger Erfahrung gegeben habe. Da die Frage von einem Menschen in der Ausbildung gestellt wurde...zugegebenermaßen wohl im falschen Forum, sah ich keine unangemessene Handlung in meiner Antwort.
Aber wenn Sie es wünschen kann ich es in Zukunft auch gerne lassen, wenn Sie die besseren Anworten geben.
mit feundlichem Gruß


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