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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  29.04.2024 
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 Neufassung der Handwerksordnung (fotodesign-A, 02.01.2004, 11:22 Uhr)
(4 Antworten, letzter Beitrag: 07.03.2004, 12:29 Uhr)

Lieber Dr. Kötz,
mit der Neufassung der Handwerksordnung gehört der Fotograf nun zu Anlage B.
Ist es richtig, dass damit jeder, der seine Gewerbe ordentlich anmeldet, ein Fotografengewerbe ausüben darf, unabhängig davon, welche Ausbildung er hat? D.h. dass all die Streitereien z.B. bezüglich der Hochzeitsfotografie, nun der Vergangenheit angehören dürften. Um bei dem Beispiel zu bleiben - jeder, der eine Kamera und ein angemeldetes Gewerbe hat, darf künftig Hochzeitsfotos anbieten und dafür werben?
Viele Grüße
Gunter Anton
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Zweig einklappen Neufassung der Handwerksordnung! (Dr_Daniel_Koetz Premium , 02.01.2004, 16:50 Uhr)
 Lieber Herr Anton,

das ist eine brandheiße Frage, die jetzt erst einmal aufbereitet werden muß!

"Rollenberufe", die auch solche bleiben (Maurer und Co.) können nun auch ohne Meistertitel betrieben werden, WENN der Geselle sechs Jahre lang gearbeitet hat und vier davon in leitender Position.

Was genau die Nicht-mehr-Rollenberufe, wie jetzt eben auch der Fotograf (und zB. der Fliesenleger) nun dürfen oder nicht - das werde ich hier demnächst in einem eigenen Artikel veröffentlichen.

Bis dahin muß ich noch um ein wenig Geduld bitten!

Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Neufassung der Handwerksordnung! (fotodesign-A, 02.01.2004, 20:20 Uhr)
 Zunächst erst einmal vielen Dank. Dann warte ich mal auf den Artikel ...
Zweig einklappen Re[0]: Neufassung der Handwerksordnung! (tschach, 04.02.2004, 08:43 Uhr)
 Hallo Herr Dr. Koetz,

gibt es hier schon Neuigkeiten von Ihnen?! Es wäre doch sehr interessant, was man als "ungelernter" nun darf und was nicht...

Viele Grüße, Carsten Tschach
Zweig einklappen Re[0]: Neufassung der Handwerksordnung (TomRohwer, 07.03.2004, 12:29 Uhr)
 Auch die "handwerklichen Fotografen" sind jetzt vollständig aus Meister- und Gesellenzwang raus, da sie in "Anlage B" zur Handwerksordnung stehen. (Dort sind alle "Gerwerke" gelistet, für deren selbständige Ausübung man keinen Meister- oder Gesellenbrief mehr benötigt.)

Aber, kleine Pointe am Rande: wer den Beruf des Fotografen als "Handwerk" ausübt, wird Zwangsmitglied in der zuständigen Handwerkskammer...;-) (Daß die Kammern sich das gut überlegt haben, kann bezweifelt werden: in spätestens 5 Jahren sind die Handwerksmeister in ihren Kammern dadurch in der Minderheit...)


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