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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  28.04.2024 
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 bildrechte (george1968, 01.02.2004, 12:28 Uhr)
(3 Antworten, letzter Beitrag: 05.04.2004, 19:38 Uhr)

Sehr geehrter Herr Dr. Kötz !

Wie verhält es sich mit den Bildrechten, wenn man als freiberuflicher Fotograf für ein anderes Studio " eingekauft " wird ?

Der Fall könnte z. Bsp. so aussehen, das ein Grosstudio in dem nur Sill-Life- oder Produktfotos angefertigt werden für einen Kunden auch People- oder Modefotos zusätzlich produzieren soll.
Für diesen Job wird ein Modefotograf dazu gebucht.
Bei wem liegen nun die Bildrechte an den erstellten Fotos ?
Beim Fotografen oder bei dem Studio, das ja als Auftragnehmer gegenüber dem Kunden auftritt ?

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

G. Wellmans
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Zweig einklappen Re[0]: bildrechte (george1968, 08.02.2004, 11:44 Uhr)
 wie gut, das man hier geholfen wird ;-)
ein tolles forum, echt empfehlenswert !!!
Zweig einklappen Re[0]: bildrechte (TomRohwer, 07.03.2004, 12:38 Uhr)
 "Bildrechte" ist ein völlig schwammiger Begriff, den es m.W. rechtlich sowieso nicht gibt.

Das Urheberrecht liegt, wie das UrhG schon sagt, immer beim Urheber.

Die Nutzungsrechte am Urheberrecht müssen in allen Fällen von Überlassung, Anstellung, Auftragsarbeit usw. usf. vertraglich geklärt werden. Da gelten dann die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags, sofern sich diese nicht als ungültig, weil "sittenwidrig" o.ä. herausstellen, bzw. dem UrhG widersprechen.

Mit anderen Worten: in Fällen wie den skizzierten macht man einen Vertrag genau zu diesem Punkt, und da steht dann drin, wie es geregelt sein soll...

(Und ohne Vertrag macht man sowas grundsätzlich nicht...)
Zweig einklappen Re[1]: bildrechte (george1968, 05.04.2004, 19:38 Uhr)
 vielen dank......
sehr freundlich von ihnen

mfg george


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