Sie wollen die fachliche Meinung eines Juristen hören? Rechtsanwalt Herr Dr. D. Kötz steht Ihnen im Forum Rede und Antwort.
Mit der Bitte um Beachtung:
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und thematisch oder inhaltlich
deplatzierte Beiträge wie z.B. persönliche Angriffe oder Einstellung von
Beiträgen, die Rechte Dritter verletzen, werden von uns
kommentarlos gelöscht! Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Beitrag zu schreiben!
Alle Themen anzeigen handwerkliche Fotografie ohne Meistertitel (roesine, 27.02.2004, 14:35 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 02.03.2004, 14:57 Uhr)
Hallo Herr Dr. Koetz,
mich würde als angehende Dipl. Foto-Designerin interessieren, unter welchen Umständen ich Hochzeits- oder Bewerbungsbilder anbieten darf und welche Konsequenzen das evtl. für meinen Status als Designer hat (verliere ich dadurch bestimmte Rechte wenn ich "handwerkliche Fotografie" betreibe?).
Viele Grüße, Sabine Rösner |
- ANZEIGE -
| Handwerkliche Fotografie ohne Meistertitel (Dr_Daniel_Koetz , 02.03.2004, 14:57 Uhr) | | Guten Tag,
wer handwerkliche Fotografie betreibt, kann zur Gewerbesteuer veranlagt werden. Nur der Künstler ist gewerbesteuerfrei. Was bei Ihnen der Fall ist, würde sich ggf. nach einem Gutachten ergeben, daß über Ihre Arbeiten bzw. Arbeitsweise angefertigt werden würde. Dieses ist der Fall, wenn Sie sich gegen (Nach-)Forderungen des Finanzamtes wehren möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Daniel Kötz http://koetzlaw.de |
|