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Alle Themen anzeigen Copyright-Aufkleber (Redaktion0, 16.05.2004, 11:40 Uhr) | (2 Antworten, letzter Beitrag: 05.06.2004, 10:49 Uhr)
Sehr geehrter Herr Dr. Kötz, die Diskussionen um das neue Urheberrechtsgesetz nehmen kein Ende. Welche Informationen soll/muß ein Copyrightaufkleber für den Einsatz innerhalb Europas nach der aktuellen Rechtslage enthalten, um den Urheberrechtsanspruch an einem Bild juristisch einwandfrei zu fixieren. Wie sieht es bei weltweitem Einsatz aus? Vielen Dank für eine kompetente Antwort
W. Hartl |
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| Copyright-Aufkleber? (Dr_Daniel_Koetz , 03.06.2004, 18:36 Uhr) | | Guten Tag,
Ihre Frage ist nicht so sehr Gegenstand der allg. Diskussion um neues Urheberrecht. In Deutschland gibt es das (c) nicht offiziell, es kann aber einen Hinweis auf den Berechtigten geben. Auch in den USA dient es nicht so sehr der Feststellung der Urheberschaft, sondern der Frage der Berechtigung (es muß ja nicht der Urheber sein, der das Bild berechtigt verwendet). Ihre Frage ist eine Beweisfrage, d.h. die Beweise werden durch Überprüfung von Negativen geführt. Ich halte den Hinweis "(c) Redaktion O" für sehr sinnvoll. Zumindest ein positiver Anscheinsbeweis besteht m.E. auf diese Weise.
Gruß,
Daniel Kötz http://www.kötz.de | | Re[0]: Copyright-Aufkleber (Redaktion0, 05.06.2004, 10:49 Uhr) | | Guten Tag Herr Kötz
und danke für die kompetente Antwort. Verzeihen Sie wenn ich nochmals nachfrage aber vor Jahren gab es die allgemeine Empfehlungen in Deutschland zusätzlich zum c zeichen noch den Vermerk Werk gem. § 2 (?) KunstUrheberGesetz anzubringen. Damals hieß es, dass mit diesem zusätzlichen Vermerk neben internationalen Anforderungen auch der deutschen Rechtslage auch internationale Forderungen erfüllt seien. Über Sinn und Unsinn dieses Vermerks gab es immer wieder konträre Diskussionen. Was halten Sie davon bzw wie ist dazu die Rechtslage? Nochmals Danke für Ihre Antwort. Walter Hartl |
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