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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  04.05.2024 
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 <Kein Titel> (tunguska, 31.07.2004, 17:25 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 03.08.2004, 14:41 Uhr)

Hallo,

folgendes problem würde mich interessieren

bei dem DPMA wurde am 21.2.2003 eine wort/bildmarke zur eintragung angemeldet, VÖ war am 20.6.2003. die widerspruchsfrist verstrich ohne einwände.

gegendstand ist ein plattenlabel, leitklassen sind korrekt eingetragen.

im vorfeld haben wir über suchmaschinen und die recherche auf der DPMA seite auf ähnlich klingende namen verlief erfolglos. es war keine eintragung vorhanden.

es gab aber wohl vor jahren mal ein ähnlich klingendes plattenlabel in frankfurt/main.

unsere eintragung unterscheidet sich aber in folgendes punkten:

name besteht aus 3 worten, das 3. wort ist ein anderes.

bildmarke ist eine völlig andere

örtliche andere lage

die damalige firma ist erloschen.

ein mitarbeiter von damals ist ein bekannter, der sagte mr auch, dass es keine eintragungen ö.ä. gab.

ich hab sogar im vorfeld versucht mit den ehem, eigentümern kontakt auszunehmen, einen erreichte cih. der wollte mir den "backkatalog verkaufen", aber das lehnte ich ab, denn das gab mir keine vorteile, meiner meinung nach.

meiner meinng nach, haben wir alles bedacht, oder?

kann jetzt in nachhein noch jemand steine in den weg legen?

natürlich alles rein "hypotetisch"
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Zweig einklappen probelme mit markenrecht (tunguska, 31.07.2004, 17:26 Uhr)
 oh, leider hat er die überschrift verbummelt,
entschuldigung.

kann das bitte jemand nachtragen

danke
tunguska
Zweig einklappen Markenrecht (Dr_Daniel_Koetz Premium , 03.08.2004, 14:41 Uhr)
 Guten Tag,

auch Sie legen einen echten Fall vor, der hier nicht besprochen werden DARF. Außerdem ist das MarkenR ein schwieriges Rechtsgebiet; eine seriöse Antwort kann Ihnen nur bei genauester Sachverhaltskenntnis gegeben werden. Kein Anwalt wird Ihnen außerdem in diesem sehr schwierigen Rechtsgebiet mal eben so eine Antwort geben können. Ich empfehle Ihnen dringend, einen auf MarkenR spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Mit freundlichem Gruß,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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