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Alle Themen anzeigen Veröffentlichung von beauftragten Fotos (Dolling, 23.08.2004, 15:06 Uhr) | (4 Antworten, letzter Beitrag: 26.08.2004, 11:39 Uhr)
Hallo Herr Dr. D. Kötz,
dürfen Fotografen beauftragte Fotoarbeiten (z.B. Bildvergrößerungen) ohne Erlaubnis der Auftraggeber veröffentlichen oder für Marketingzwecke nutzen?
Gruß Melanie Dolling |
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| Nein (fware, 24.08.2004, 15:05 Uhr) | | Zur genauen Klärung.
Ein Fotograf/Fotogeschäft bekommt ein Dia oder Negativ um Bilder daraus zu machen, richtig ?
Diese Bilder (des Kunden) kann er ohne Zustimmung des Urhebers NICHT für seine Zwecke verwenden. Nur der Urheber hat das Recht über die Verbreitung/Veröffentlichtung zu entscheiden. | | Re[0]: Nein (Dolling, 25.08.2004, 11:57 Uhr) | | Danke für die Antwort!
Noch was: Nach welchem Gesetz ist dies so und was ist, wenn dagegen verstoßen wird? Kann auf Schadensersatz geklagt werden und bringt das was? | | Re[1]: Nein (fware, 26.08.2004, 11:37 Uhr) | | Das UHRG regelt alles was mit Urherbersachen zu tun hat. (Gibt es aus als PDF im Netz, mal danach suchen lassen, habe den Link nicht gespreichert)
Bei einem konkreten Fall hilft nur der Weg zum Anwalt. Aber wenn ein Geschäft mit Deinen Fotos für sich Werbung macht, ohne die Zustimmung zu haben, wird sicher ein Anspruch auf Schadensersatz durchsetzbar sein. | | Der Link zum UHRG (fware, 26.08.2004, 11:39 Uhr) | | http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ |
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