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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  05.05.2024 
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 Wenn Maler Fotos als Vorlagen nutzen ... (jottwe, 06.02.2002, 20:02 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 21.04.2002, 12:02 Uhr)

Rein Interessehalber wuerde mich interessieren, ob "abgenmalte" Kunstwerke, welche 1:1 von bestehenden Fotografien anderer Kuenstler uebernommen wurden von diesen Kuenstlern dann als IHRE Werke ohne Einschraenkung praesentiert und/oder verkauft werden duerfen ?

Viele Gruesse ... Jens Werner
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Zweig einklappen Wenn Maler Fotos als Vorlagen nutzen ... (Dr_Daniel_Koetz Premium , 14.02.2002, 09:50 Uhr)
 Guten Tag!

Nein, dürfen sie nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn das Altwerk noch als solches zu erkennen ist!
Dann setzt sich das Urheberrecht am neuen Werk fort. Der Urheber des neuen Werks kann dieses also nicht veröffentlichen usw., hat aber das Recht, anderen zu verbieten, es ihrerseits zu verbreiten.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de

Zweig einklappen Re[0]: Wenn Maler Fotos als Vorlagen nutzen ... (BirgitKanis, 21.04.2002, 12:02 Uhr)
 ... und wie verhält sich die Lage wenn Maler Teile nutzen als Vorlage? Aus denen ist dann nicht ersichtlich wie das komplette Foto ausgesehen hat. Meinetwegen ein Auge oder ein Bein in ein Bild eingefügt.
Bisher malen wir aber immer von Objekten und nicht von Bildern ab. Den Sachen eine Tiefe zu geben ist doch die Kunst. Den Betrachter eintauchen lassen in des Bild.

By Birgit


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