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Alle Themen anzeigen Wie bekomme ich meine Bilder zurück? (Fanie_Boi, 24.02.2002, 00:31 Uhr) | (5 Antworten, letzter Beitrag: 12.06.2002, 20:13 Uhr)
Hallo, können Sie mir sagen, wie ich in diesem Fall vorgehen kann. Habe an einem Wettbewerb einer Firma im Rahmen eines Studienprojektes (Kommunikationsdesign) teilgenommen. Nach Beendigung des Wettbewerbs schickte die Firma alle Bilder in einem Paket an die Universität zurück und vergaß dabei, durch 2 Zeugen nachweisbar, meine 15 Color-Vergrößerungen. Nach mehreren telef. Aufforderungen meinerseits, die Bilder zurückzuschicken, und der Bestätigung der Firma, daß meine Bilder (weil sie sich noch daran erinnern konnten) am Wettbewerb teilgenommen haben, habe ich meine Arbeiten bis heute nicht zurückerhalten. Die Firma teilte mir mit, daß meine Fotografien nicht mehr in ihrem Hause seien. Auch der Geschäftsführer bestätigte mir dies. Damals habe man alle zurückgeschickt. Nur wie kann das sein, wenn sie doch nachweislich nicht in dem Paket lagen. Ich werde die Vermutung nicht los, daß in der Firma nicht richtig nachgesehen wurde. Überlege jetzt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Oder können Sie mir einen anderen Rat geben. Für jede Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar, da die Bilder für mich von künstlerischem Wert sind. Außerdem habe ich sehr viel Arbeit investiert und wollte diese bei meiner nächsten Ausstellung präsentieren. Danke im vorraus Gruß Stefanie |
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| Bilder verschwunden? (Dr_Daniel_Koetz , 25.02.2002, 12:49 Uhr) | | Guten Tag,
Ihrem ausführlichen Bericht liegt ein "echter Fall" zugrunde, so daß ich diesen hier nicht weiter besprechen kann. Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen, der den Sachverhalt ordnet und ggf. Ihre Ansprüche geltend macht. Gern stehe auch ich zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, wer die Gefahr für die Versendung trug, auf wessen Veranlassung die Bilder versandt wurden usw. Wenn die Bilder nicht mehr wiederzufinden sind, kommt (nur noch) Schadensersatz in Betracht.
Mit freundlichem Gruß nach Dortmund,
Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Bilder verschwunden? (riha, 26.02.2002, 22:17 Uhr) | | Das passiert leider immer wieder. Aber um einen Rechtsanwalt einzuschalten sollte man sich schon überlegen, wieviel der kostet und wieviel die Bilder wert sind. Dazu kommen noch Gerichtskosten usw. Also Hände weg von der Justiz. Nehme mal an die Originalfilme sind noch vorhanden. Gruß fred | | Hände weg von der Justiz? (Dr_Daniel_Koetz , 27.02.2002, 09:08 Uhr) | | Hallo Riha -
nichts für ungut, aber "Sie müssen es ja wissen". Ich finde es schon bedenklich, wenn Sie hier im Forum zwar gern mitlesen, aber dann derartig offen von der Einschaltung anwaltlichen Rats abraten. Wieviele Fälle sind Ihnen denn schon "wegen" der Justiz verloren gegangen? Falls dem so ist, können Sie immer noch Ihren Anwalt in Anspruch nehmen, wenn dieser einen Fehler gemacht hat.
Die meisten Anwälte vertreten ihre Mandanten sachgerecht und zielführend. Ich halte es daher für unangemessen, wenn Sie sich in einen Fall einmischen, dessen Nähere Umstände Ihnen (ebenso wie mir) nicht bekannt sind, dessen rechtliche Implikationen Sie wahrscheinlich nicht beurteilen können und auf diese Weise den bzw. die Rechtssuchende - und andere Mitleser - verunsichern. Dieses Forum dient anderen Zwecken.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz Rechtsanwalt | | Re[0]: Dr. Koetz hat Recht (riha, 15.03.2002, 16:10 Uhr) | | Hallo Herr Dr. Koetz, Sie haben Recht, dies ist ein Forum und kein Chat. Ich werde meine persönlichen Meinungen in Zukunft zurückhaltender abgeben. Nichts für ungut! Mit freundlichen Grüßen M. Riha | | Re[1]: Dr. Koetz hat Recht (BeautyShooter, 12.06.2002, 20:13 Uhr) | | ....ich finde aber schon, daß der Streitwert eine Rolle spielt. Für 15 Abzüge, die ich für relativ wenig Geld nachmachen lassen kann, würde ich auch keinen Rechtsstreit forcieren bzw. riskieren. Wenn es jedoch um höhere finanzielle Ansprüche (z.B. Bildrechte) geht, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Habe allerdings bei meinem letzten Rechtsstreit die Erfahrung gemacht, daß manche Anwälte wohl lieber einen Vergleich anstreben, da sie dann zusätzlich noch die Vergleichsgebühr einstreichen können. Das bringt in manchen Fällen wohl mehr- zumindest für den Anwalt - als ein Urteil. Ich möchte hier nichts verallgemeinern, ist lediglich meine selbst erlebte Erfahrung.
Herzlichen Gruß Udo |
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