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Alle Themen anzeigen jur. einwandfreie "Berufs"bezeichnung (Nostromo1970, 28.02.2002, 12:14 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 03.03.2002, 12:34 Uhr)
Hallo Herr Dr. Kötz,
nachdem vor einiger Zeit ja das Thema Amateur und Profi recht ausführlich erörtert wurde, eine vielleicht banale Frage zu diesem Komplex:
Wie darf sich ein Foto-Amateur denn nennen, wenn er eben diesen Ausdruck vermeiden will?
Foto-Designer? Foto-Grafiker? Foto-Design [Name] ?
Vielen Dank für Ihren fachmännischen Rat und Grüße aus Ihrer Studienstadt Hamburg,
Andreas Farsch |
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| "Berufsbezeichnung"? (Dr_Daniel_Koetz , 03.03.2002, 12:34 Uhr) | | Guten Tag,
Ihre Frage ist weniger eine juristische als eine solche, die Ihre Grenzen nur in der Phantasie hat - also keine. Der Begriff "Fotograf" bezeichnet in der Tat den ausgebildeten Fotografen, der ein Handwerk nach der Handwerksordnung betreibt. Alle anderen Begriffe sind nicht geschützt. Die von Ihnen genannten sind ohne weiteres verwendbar.
Ich grüße in meine Heimat- und Studienstadt,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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