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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  05.05.2024 
 Recht-Forum

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 Partybilder im Internet (nolder, 01.03.2002, 03:53 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 03.03.2002, 11:58 Uhr)

Hallo,
Im Forum wird oft erwähnt, daß Bilder von Personen im Internet nicht ohne Genehmigung
veröffentlicht werden dürfen ...
das leuchtet mir auch ein aber ich schildere ihnen mal mein Problem:

Ich mache Privat auf (öffentl.)Partys, Discos,
Großveranstalltungen Bilder von Personen
(natürlich frage ich Sie immer ob ich ein Foto
machen darf. Die Leute können sich dann die Bilder kostenlos in einer Galerie auf meiner
Homepage anschauen.
Soweit ist mir die Rechtslage klar.

Nun meine Frage: kann der Veranstalter oder
Discobesitzer mich nachträglich auf Schadensersatz verklagen ?
Ich habe die Bilder doch in der Öffentlichkeit
gemacht und es bestand ja auch kein generelles
Film und Fotoverbot.

Was muß ich von vorneherein tun, um im Recht zu sein ?

Ich danke schon im vorraus für ihre
Mühe

MfG

Andre

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Zweig einklappen Hausrecht und Fotos. (Dr_Daniel_Koetz Premium , 03.03.2002, 11:58 Uhr)
 Guten Tag,

wie ich schon mehrfach betont habe: Konkrete Rechtsfälle kann ich hier nicht beantworten. Grundsätzlich gilt aber, daß stets das Hausrecht des Veranstalters zu beachten ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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