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Alle Themen anzeigen Nutzung von Auftragsfotos (lothar_drechsel, 06.04.2001, 08:24 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 22.04.2001, 13:42 Uhr)
Sehr geehrter Herr Dr. Kötz,
1.) dürfen Fotos, die für einen Auftraggeber erstellt wurden, die der Auftraggeber auch bezahlt hat und dem die uneingeschränkten Nutzungsrechte (keine Exclusivrechte)übertragen wurden vom Fotografen für irgendwelche anderen Publikationen verwendet werden?
2.) darf eine firma (Tochterfirma eines Konzerns), die ein Prospekt erstellen ließ, nach einiger zeit diese Firma aber verkauft wird, dieses prospekt mit dem neuen Firmen-oder Konzernlogo weiterverwenden?
vielen dank für die antworten mfg L.Drechsel |
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| Re[0]: Nutzung von Auftragsfotos (Dr_Daniel_Koetz , 22.04.2001, 13:42 Uhr) | | Diese Frage ist eine, die hier nicht in der gewünschten Form beantwortet werden kann, weil es sich um eine konkrete Rechtsberatung (hier in Form einer Vertragsgestaltung) handeln würde; es können hier jedoch nur allgemeine Fragen beantwortet werden. Die vertragliche Regelung kann jedenfalls zwischen Teilnehmern und Veranstalter erfolgen, aber auch zwischen den Models und den Teilnehmern, was allerdings unpraktikabel wäre.
Eine "Üblichkeit" gibt es hierbei nicht; es ist jedoch verständlich, wenn die Models - vermutlich - für ein rein kommerzielles Shooting erheblich mehr erhalten würden als für das Posieren für Hobby-Fotografen. Die kommerzielle Nutzung gestatten sie daher nur für "gutes Geld" oder - wie hier - wollen es nicht erlauben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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