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Alle Themen anzeigen Rechte des Besitzers abgebildeter Objekte (fgeibel, 04.05.2001, 12:17 Uhr) |
Ich plane Abzüge meiner Fotos über das Internet zu verkaufen, die Fotos sind mein geistiges Eigentum (nicht innerhalb eines Arbeitsverhältnisses aufgenommen), auf Ihnen sind keine Personen abgebildet.
Auf dieser Website fand ich folgenden Text:
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild, d.h. er muß dem Fotografen die Erlaubnis zum Foto erteilen. In den USA ist sogar gegenständliches Eigentum, also ein Haus, oder Auto, oder ein Haustier geschützt.
Kann ich also davon ausgehen, dass gegenständliches Eigentum in Deutschland nicht geschützt ist, d.h ich Bilder desselben verkaufen darf? Es handelt sich um Achterbahnen, also der Öffentlichkeit zugänglichen Bauwerken, die aber in der Regel auf Privatgrundstücken (Freizeitparks) stehen. Gibt es Einschränkungen (geschützte Produkte etc.)? Kann ich weiterhin davon ausgehen, dass der Ort der Aufnahme Kriterium für die Rechtslage ist (eine Bahn wurde inzwischen nach Amerika verkauft)?
Vielen Dank für Ihre Auskunft, ich denke Sie wird auch für viele andere (z.B. Fotografen von Architektur) von Interesse sein!
Felix Geibel |
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