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Alle Themen anzeigen <Kein Titel> (gunny69, 03.11.2002, 19:17 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 04.11.2002, 17:40 Uhr)
Hallo Herr Dr. Kötz,
ich bin Hobbyfotograf und pflege auch eine Fotomappe, sowie eine Internetseite. Auf eben dieser Internetseite hat eine Frau meine Bilder, u.A. Aktfotos, gesehen und wünschte sich nun von mir, auch in dieser Art fotografiert zu werden. Da sie jedoch kein Geld hatte, sie ist Schülerin, so verständigten wir uns daraufhin, dass ich die Fotos für ie mache, das Material, sowie die Diditalabzüge auf meine Kappe nehme und die von uns dann ausgesuchten Bilder in meine Fotomappe und meine HP aufnehmen dürfte. Das Shooting war relativ erfolgreich und wir suchten um die 12 Bilder aus, die ich dann noch am Rechner nachbearbeiten sollte um sie zu finishen. Die Abzüge übergab ich ihr und sie unterschrieb mir eine Quittung, auf der die Fotos als Honorar für das vorraus gegangene Shooting ausgewiesen waren.
Ich stellte die Bilder ins Netz und in meine Fotomappe und plötzlich droht sie mir mit einem Rechtanwalt. Sie hätte mir nie erlaubt, die Bilder zu veröffentlichen. Ich verwies sie umgehend auf unsere Abmachung, sie jedoch pocht nun darauf, dass ich ja nichts schriftliches in der Hand hätte.
Nun meine Frage, hab ich überhaupt noch eine Möglichkeit die Bilder zu besagten Zweck zu zeigen oder wie sieht die rechtl. Lage da aus ?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Brandt |
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| Re[0]: (Dr_Daniel_Koetz , 04.11.2002, 17:40 Uhr) | | Guten Tag Herr Brandt,
Ihrer Anfrage liegt ein "echter Fall" zugrunde. Ich darf jedoch aus wettbewerbsrechtlichen und standesrechtlichen Gründen eine Rechtsberatung weder kostenlos noch quasi-anonym leisten, wofür ich um Verständnis bitte. Gern können Sie mich jedoch direkt ansprechen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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