Sie wollen die fachliche Meinung eines Juristen hören? Rechtsanwalt Herr Dr. D. Kötz steht Ihnen im Forum Rede und Antwort.
Mit der Bitte um Beachtung:
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und thematisch oder inhaltlich
deplatzierte Beiträge wie z.B. persönliche Angriffe oder Einstellung von
Beiträgen, die Rechte Dritter verletzen, werden von uns
kommentarlos gelöscht! Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Beitrag zu schreiben!
Alle Themen anzeigen Werbung für Freiberufler erlaubt? (POS, 15.01.2003, 22:51 Uhr) | (2 Antworten, letzter Beitrag: 08.11.2004, 11:25 Uhr)
Hallo,
Ich habe meinem Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Fotodesigner gemeldet. Meine Frage: Darf ich Werbung machen und wenn ja in welcher Form ? |
- ANZEIGE -
| Werbung für Freiberufler erlaubt? (Dr_Daniel_Koetz , 16.01.2003, 17:37 Uhr) | | Guten Tag,
natürlich dürfen Sie Werbung machen! Und zwar wie Sie wollen!
Eingeschränkt sind nur die Tätigkeiten, die unmitelbar in das Arbeitsfeld von Fotografen fallen. Ein typisches Beispiel ist die Hochzeitsfotografie.
Mit freundlichem Gruß,
Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Werbung für Freiberufler erlaubt? (enies, 08.11.2004, 11:25 Uhr) | | Hallo,
ist diese eingeschränkte Tätigkeit auch noch gültig, nachdem der Beruf des Fotografen seit Anfang 2004 zulassungsfrei ist?
D.h. kann man seit Jan. 2004 auch ohne gelernter Fotograf zu sein
Gewerbe als Fotograf anmelden sowie Werbung schalten sowie Handwerklich arbeiten (Hochzeitenfotos, Portraits, etc. anbieten)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort E.Nies |
|