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Alle Themen anzeigen Aktfotos in der Öffentlichkeit (ChrisF, 05.08.2001, 19:19 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 06.08.2001, 19:01 Uhr)
Welche Konsequenzen könnte ein Aktshooting (Kunst, keine Pornographie, aber trotzdem völlig nackt)auf öffentlichen Straßen haben? Kann man nur während des Shootings belangt werden, oder auch noch Wochen später, wenn man die Fotos veröffentlicht? Was ist die Höchststrafe für Model und Fotograf? |
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| Aktfotos in der Öffentlichkeit (Dr_Daniel_Koetz , 06.08.2001, 19:01 Uhr) | | Nun, wir leben zum Glück in Deutschland im Jahre 2001. Es kann zwar zu einem kleinen Bußgeld kommen, die Polizei wird aber ggf. nur einen Platzverweis ("Ziehen Sie sich an und gehen Sie!") aussprechen. Es dürfte keinen Staatsanwalt geben, der seine Zeit mit der Durchforstung des Internets verschwendet, um dort "public nudity"-Bilder aufzuspüren. Offiziell darf ich Ihnen nicht dazu raten, eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist nicht ausgeschlossen, aber inoffiziell...
Mit freundlichem Gruß
Dr. Daniel Kötz www.koetzlaw.de |
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