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Alle Themen anzeigen Personen auf der Straße (Fragesteller, 20.08.2001, 15:47 Uhr) | (2 Antworten, letzter Beitrag: 22.08.2001, 11:22 Uhr)
Muß man von allen Personen, die man auf der Straße fotografiert (inkl. Nahaufnahme vom Gesicht) eine Erlaubnis einholen, wenn man beispielsweise eine Aufnahme für einen Fotowettbewerb einreichen will? Gibt es da Unterschiede zwischen Passanten und "Straßenkünstlern"? |
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| Personenaufnahmen auf der Straße (Dr_Daniel_Koetz , 21.08.2001, 10:36 Uhr) | | Wenn Nahaufnahmen vom Gesicht mitfotografiert werden und man die Bilder veröffentlichen will, dann sollte eine Einwilligung eingeholt werden. Erscheinen die Personen nur "als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit" bedarf es keiner Einwilligung, § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG. Unterschiede zwischen Passanten und Straßenkünstlern gibt es nicht, wohl aber mag etwa die Berichterstattung über das Straßenkünstlerwesen dazu führen, daß ein "Bildnis aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" vorliegt - auch dann bedarf es keiner Einwilligung, § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re: Personenaufnahmen auf der Straße (Fragesteller, 22.08.2001, 11:22 Uhr) | | Bedeutet das, daß man ein Foto von einem Straßenkünstler, das zunächst zu privaten Zwecken aufgenommen wurde, hinterher nicht ohne Einwilligung veröffentlichen kann? Nun ist es ja oftmals ziemlich schwierig im nachhinein eine solche Einwilligung sich zu besorgen, wenn der entsprechende Künstler nicht mehr dort auftritt, wo man ihn aufgenommen hat. |
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