Sie wollen die fachliche Meinung eines Juristen hören? Rechtsanwalt Herr Dr. D. Kötz steht Ihnen im Forum Rede und Antwort.
Mit der Bitte um Beachtung:
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen und thematisch oder inhaltlich
deplatzierte Beiträge wie z.B. persönliche Angriffe oder Einstellung von
Beiträgen, die Rechte Dritter verletzen, werden von uns
kommentarlos gelöscht! Bitte loggen Sie sich ein, um einen neuen Beitrag zu schreiben!
Alle Themen anzeigen Fotos von nicht mehr lebenden Personen veröffentlichen (raihar, 11.09.2001, 10:21 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 20.09.2001, 10:35 Uhr)
Hallo, Mich würde interessieren, wie es mit einer Veröffentlichung von Fotos aussieht, auf denen Personen zu sehen sind, die nicht mehr leben. Kann man von Nachfahren belangt werden, wenn man ein Buch mit Fotos herausgibt, auf denen einer ihrer mittlerweile verstorbenen Vorfahren abgebildet sind? Beispiel: ein Foto aus der Nazizeit, bei dem eindeutig die Hakenkreuzbinden am Ärmel einer oder mehrerer Personen zu sehen sind. Darf man die Namen dieser Personen unter das Bild schreiben? Vielen Dank im Voraus |
- ANZEIGE -
| Fotos von nicht mehr lebenden Personen veröffentlichen (Dr_Daniel_Koetz , 20.09.2001, 10:35 Uhr) | | Auch bei der Abbildung eines Toten handelt es sich um ein Bilnis im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes. Nach verbreiteter Auffassung endet mit dem Tode aber das Persönlichkeitsrecht; die Menschenwürde gebietet jedoch Einschränkungen, ebenso das Strafrecht (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, § 189 StGB). Nach anderer Meinung besteht derselbe Schutz wie bei Lebenden, ggf. geltend zu machen von den Angehörigen des Verstorbenen. - Die Juristen sind sich hier uneins, wie so oft. Ich selbst meine, daß der Schutz in der Tat fortbesteht, so daß Leichenbilder nicht ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen. Anders mag dies dann liegen, wenn im Rahmen eines aktuellen Ereignisses in der Presse berichtet wird o.ä.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.fotografieundrecht.de |
|