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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  01.05.2024 
 Recht-Forum

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 Selbständigkeit??? (Michael19740, 22.08.2001, 22:45 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 13.09.2001, 19:41 Uhr)

Hallo,
welche Möglichkeiten gibt es als gelernter Fotograf, sich selbständig zu machen? Ich höre da unterschiedliche Meinungen und möchte mir nun ihren Rat dazu holen. Brauche ich den Meistertitel oder gibt es auch andere Möglichkeiten? Bin über ihre Antwort sehr dankbar..
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Zweig einklappen Selbständigkeit als Fotograf (Dr_Daniel_Koetz Premium , 30.08.2001, 08:28 Uhr)
 Guten Tag,

Ihre Frage ist sehr allgemeiner Natur und kann im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Hilfe leisten wird Ihnen jedoch Ihr örtliches Arbeitsamt und vor allem die Handels- bzw. Handwerkskammer. Viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de
Zweig einklappen Re[0]: Selbständigkeit als Fotograf (Nostromo1970, 13.09.2001, 19:41 Uhr)
 Hallo Michael,

Auf Deine Frage "Selbständigkeit als Fotograf" möchte ich von meiner Seite etwas hinzufügen, um der Antwort ein wenig "Fülle" zugeben.

Generell ist ein "Fotograf" jemand, der diesen Beruf gelernt hat. Ansonsten darf er sich - zumindest in Deutschland - nicht so nennen.

Die SELBSTÄNDIGKEIT im Bereich Fotografie ist ein sehr weites Feld, daher hier nur kurz das "Grobe": Es gibt zunächst nur 2 Aspekte als Selbständiger im Bereich Fotografie:

1. Der handwerkliche Fotograf - Dieser hat wie schon geschildert die Ausbildung und braucht zwingend den Meisterbrief. Dies ist der einfach zu schildernde Fall.

2. Der Foto-Künstler - Dieser braucht überhaupt keine fotografische Ausbildung. Im Gegenteil: Um als "Künstler" anerkannt zu werden, ist es sogar sehr hilfreich, wenn man eben KEINEN handwerklichen Beruf gelernt hat. Denn hat man dies, wird man i.d.R. dem Handwerk zugeordnet.

Der Foto-Künstler ist insgesamt "besser dran", denn er braucht wie geschildert keine Ausbildung, ferner wird er NICHT zur Gewerbesteuer herangezogen (Handwerk=Gewerbe=Gewerbesteuer) und hat vereinfachte Buchführungspflichten.

Es gibt 2 Parteien, die einem gerne den Status als Künstler "verwehren" möchten: Die Handwerkskammer und das Finanzamt. Die Handwerkskammer möchte gerne zahlende Mitglieder haben, und das können nur Handwerker sein, keine Künstler. Und das Finanzamt möchte gerne die erwähnte Gewerbesteuer einstreichen, auch diese gibt es ja nur von Handwerkern. Zu diesem Thema gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften, Gerichtsurteilen und Umsetzungsverordnungen. Wenn es Dich tiefer interessiert, dann kann ich wärmstens die Publikation "Basiswissen" vom BFF (Bund Freischaffender Foto-Designer e.V.) empfehlen: ISBN 3-933989-02-7, DM 78,- glaube ich. Dort steht dies detailliert beschrieben, und dazu eine wahre Pracht an umfangreichen (interesanten!) Informationen zur Selbständigkeit als Fotograf.

Viel Glück! Andreas Farsch


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