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Alle Themen anzeigen Werbung (ooacs, 25.10.2001, 13:59 Uhr) | (3 Antworten, letzter Beitrag: 21.11.2001, 19:30 Uhr)
1)Ich bin volljährig und arbeite in meiner Freizeit als Fotografin. Dabei verdiene ich auch etwas Geld. Wie hoch darf diese Summe jährlich werden ohne dass ich irgendetwas davon "abgeben" muss? 2) Ich habe auch einen Raum indem ich fotografiere. Leider wissen nicht viele von meiner Arbeit. Nun würde ich gerne wissen, ob ich für mein Hobby Werbung (in Form von Visitenkarten, Werbung auf meiner Homepage...) machen kann, ohne Ärger zu bekommen?! 3) Ich stelle mit der schriftlichen Erlaubnis meiner Kunden auch Fotos von ihnen für Werbezwecke (Internet, Alben...) aus. Reicht mir dieses Schriftstück zur Absicherung, oder kann der Kunde später trotzdem sagen, er hätte mir das nicht erlaubt und ich würde dann Ärger bekommen?!
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, ooacs |
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| Werbung als Fotografin (Dr_Daniel_Koetz , 30.10.2001, 08:39 Uhr) | | Guten Tag,
zu Ihren Fragen:
1. Hierzu befragen Sie am besten Ihren Steuerberater. Wenn Sie etwa außerhalb der Tätigkeit als Angestellte tätig sind, kommt das als Fotografin verdiente Geld hinzu und ist zu vesteuern. Umsatzsteuer muß ohnehin abegeführt werden.
2. Selbstverständlich können Sie werben, wie Sie möchten. Das gesamte Recht der Werbung kann ich hier jedoch nicht wiedergeben, wofür Sie sicher Verständnis haben.
3. Eine schriftliche Absicherung ("model release") reicht aus, wenn Sie richtig formuliert ist. Sie sollte "unwiderruflich" sein und alle Nutzungsarten umfassen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Werbung als Fotografin (ooacs, 19.11.2001, 13:16 Uhr) | | Unter Punkt 2. sagten sie mir, ich könne werben wie ich will. Nun hat meine Freundin aber einen Anwalt in der Kanzlei in der sie arbeitet, darüber befragt. Er sagte, das Werben ohne ein angemeldetes Gewerbe zu besitzen sei nicht zulässig, da ich für "richtige" Fotografen dann eine Konkurrenz darstellen würde. Ist das wahr??? | | Werbung als Fotografin II - und mehr. (Dr_Daniel_Koetz , 21.11.2001, 19:30 Uhr) | | Jeder Anwalt beantwortet - zwangsläufig - nur die Fragen, die ihm gestellt werden. Bitte versuchen Sie also nicht, hier Rechtsmeinungen gegenüber zu stellen, wenn Sie die genauen Fragen und Antworten nicht kennen oder überblicken können, was nicht Ihr Verschulden ist, sondern in der Natur der Sache liegt. Selbstverständlich darf ein Künstler werben. Etwas anderes hat sich auch der Kollege nicht gesagt. Wenn man Fragen hat, die einen über bloße Neugier hinaus beschäftigen, sollte ist man gut beraten, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen, dem gegenüber man nicht vollkommen anonym auftritt, sondern der einen kennt - sei es per eMail, Fax oder Telefon, und den man auch bezahlt. Antworten, die, sozusagen, zwischen Tür und Angel erfolgen, weil auch die Fragen so gestellt werden, können nur einen sehr groben Überblick geben. Eine kostenlose anwaltliche Beratung, die Sie sich hier erhoffen, kann und soll im Rahmen dieses Forums nicht geleistet werden. Ich bitte hierfür um Verständnis. Ein Rechtsanwalt, der SIE beraten soll, muß sich - und sei es nur telefonisch - mit Ihrem ganz persönlichen Anliegen auseinandersetzen. Das aber geht, wie erwähnt, nicht, wenn man über Dritte Informationen einholt oder hier im Recht-Forum knappe Fragen stellt.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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