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Alle Themen anzeigen Aktfotografie auf/an öffentlichen Denkmälern (FotoBjoern, 06.11.2001, 13:02 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 14.11.2001, 14:08 Uhr)
Vor einiger Zeit wurde hier gefragt, ob es rechtliche Konsequenzen haben kann, Akshootings in der Öffentlichkeit zu machen. Der Tenor der Antwort war: Höchstwahrscheinlich kommt es schlimmstenfalls zu einem Platzverweis durch die Polizei.
Meine Frage geht jetzt ein Stück weiter: Welchen juristischen Rahmen hätten Aktfotos (Kunst, keine erotischen oder pornographischen Bilder; mit dem Ziel der Veröffentlichung) auf oder in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Denkmälern. Käme da zum potentiellen Vorwurf der "Erregung öffetnlichen Ärgernisses" noch hinzu, daß evtl. Rechte des Künstlers, der das Denkmal geschaffen hat, verletzt würden? Sind Denkmäler 'umfriedete Grundstücke' oder 'öffentlicher Raum'? Müßte man z.B. bei Krieger-Denkmälern oder Denkmälern von Gefallenen der Weltkriege 'Verunglimpfung von Toten' oder Ähnliches befürchten? Oder würde die 'Freiheit der Kunst' im Zweifelsfall höher bewertet?
Mit freundlichen Grüßen
Björn Burgahrd |
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| Aktfotografie auf/an öffentlichen Denkmälern (Dr_Daniel_Koetz , 14.11.2001, 14:08 Uhr) | | Guten Tag,
also, ich möchte zu diesem Thema keine Romane schreiben. Das meiste dürfte jedem aus dem allgemeinen Rechtsverständnis heraus klar sein.
Jedenfalls aber können alle Arten von Aufnahmen um Denkmäler, Kunst- und Bauwerke usw. herum gemacht und verwertet werden, soweit diese dauerhaft eingerichtet sind; so zum Beispiel am Reichtag, nicht aber dann, wenn dieser von Christo verhüllt ist.
In den übrigen Fällen können sich Interessenten an mich wenden, ich werde dann die jeweiligen Einzelfälle gern überprüfen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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