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Alle Themen anzeigen Umsatzsteuer auf Kunstwerke? (davyboy, 17.11.2001, 06:56 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 02.12.2001, 11:50 Uhr)
Hallo, eine Frage, welcher Umsatzsteuersatz gilt bei Kunstwerken (Gemälden, Fotografien, etc. - Verkauf ohne Urheberrechte, nur als Kunstwerk zum Anschauen / Dekorieren eben)? 7% oder 16%? Habe keine Ahnung, deshalb die Frage an Euch hier, bitte evtl. mit Quelle, danke!
Gruesse David. |
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| Re[0]: Umsatzsteuer auf Kunstwerke? (chrissDE, 02.12.2001, 11:50 Uhr) | | Auf Kunstwerke gilt der verminderte Steuersatz von zurzeit 7% (UStG §12 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Anlage Nr. 53 Kunstgegenstände (Gemälde, Zeichnungen vollständig mit der Hand geschaffene, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke)). Ob dazu Fotos gehören ist so eine Sache. Im Zweifelsfalle must du dem Finanzamt beweisen, daß es sich um Kunst ahndelt. Der Übertrag von Rechten wird übrigens auch nur mit 7% besteuert.
Hoffe ich konnte dir helfen mfg chriss |
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