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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  28.04.2024 
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 Bildrechte bei öffentlichen Veranstaltungen (Jens569, 16.11.2004, 11:18 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 02.12.2004, 11:09 Uhr)

Hallo zusammen,

ich habe neulich mit Bekannten diskutioert, in wie weit man Bilder, die auf öffentlichen veranstaltungen (z.B. Konzerte, Messen, Feuerwehrfest etc.) veröffentlichen darf. Es ging dabei eher um die Akteure als um die Zuschauer, die um eine Attraktion herum stehen.

Bei Konzerten handelt es sich u.E. bei den Darstellern um Personen des öffentlichen Rechts - damit sollte das es kein Problem darstellen, wenn man seine Konzertfotos eines international bekannten Sängers veröffentlicht.

Größere Diskussionengab es aber bei dem Thema Messen. Darf man Leute, die auf Messen Vorführungen machen, fotografieren und die Fotos veröffentlichen? Prickelnd wird das Thema vor allem, wenn es sich z.B. um eine Erotikmesse handelt - dort will vielleicht nicht jeder gesehen werden.

cu, Jens
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Zweig einklappen Öffentliche Veranstaltungen (Dr_Daniel_Koetz Premium , 02.12.2004, 11:09 Uhr)
 Guten Tag,

beachten Sie, daß die jeweiligen Veranstalter ein Hausrecht haben. Die bloße Duldung des Fotografierens schließt nicht unbedingt mit ein, daß die Bilder auch - gar gewerblich - genutzt werden dürfen. Gerade bei Konzertfotos kann es daher Schwierigkeiten geben!

Wenn es erlaubt ist, auf einer Erotikmesse zu fotografieren und das dann zu veröffentlichen müssen mit-fotografierte Besucher idR. hinnehmen, daß sie ebenfalls abgelichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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