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Alle Themen anzeigen Workshops (Michael51, 02.05.2005, 12:58 Uhr) | (3 Antworten, letzter Beitrag: 04.05.2005, 16:34 Uhr)
Sehr geehrter Herr Dr Kötz,
ich bin heute auf ein interessantes Problem gestoßen. Wie ist eigendlich die Rechtesituation bei Workshops, wo mehere Fotografen gleichzeitig am Fotografieren sind? Sollte jeder der Fotografen mit dem Model eine Individualvereinbarung treffen, oder reicht es wenn der Veranstalter eine Vereinbarung mit dem Model trifft? Insbesondere was die Verwendung der Bilder durch die Teilnehmer betrifft. Frage auch der späteren Beweisbarkeit! |
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| Workshops (Dr_Daniel_Koetz , 03.05.2005, 17:13 Uhr) | | Guten Tag,
Ihre Frage ist zweifellos interessant - und keineswegs leicht zu beantworten! Es kommt - wie stets - auf die Umstände des Einzelfalles an; nämlich inbesondere darauf, welche Vereinbarung das Model mit dem Veranstalter des Workshops hat.
Grundsätzlich ist daher einem Fotografen zu empfehlen, eine Individualvereinbarung mit dem Model direkt zu treffen. Das Model wird darauf allerdings kaum einlassen - wozu auch. Sie wurde ja bereits vom Veranstalter bezahlt.
Alle denkbaren Fallkonstellationen können hier nicht durchgespielt werden, aber die Hauptpunkte habe ich oben skizziert.
Gruß,
Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Workshops (Michael51, 03.05.2005, 18:59 Uhr) | | Sehr geehrter Dr. Kötz,
das die Idividulvereinbarung der KÖnigsweg ist hab ich schon vermutet. Wäre den, eine Art Bestätigung des Veranstallters über die Einwilligung des Models eine Lösung?
Gruß
Michael Nieß | | Workshops II (Dr_Daniel_Koetz , 04.05.2005, 16:34 Uhr) | | ...nur bedingt, nämnlich dann, wenn sicher ist, daß der Veranstalter die Einwilligungen von den Models hat.
Wenn er allerdings eine Fehlauskunft gibt und das Model hat gar nicht eingewilligt, macht sich der Veranstalter gegenüber dem Nutzer, der sich nun uU. mit Anwaltspost konfrontiert sieht, schadensersatzpflichtig.
Gruß,
Daniel Kötz http://www.bildnisrecht.de |
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