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Alle Themen anzeigen Beweislast bzgl. der Nutzungserlaubnis für Eigenwerbung (sukarujak, 12.02.2002, 22:36 Uhr) | (3 Antworten, letzter Beitrag: 15.02.2002, 08:47 Uhr)
Sehr geehrter Herr Dr. Kötz, ich erbitte Ihre Meinung in folgender Frage:
Hat ein Urheber von Fotos, die z.B. Kunstwerke zeigen, und die ohne Einwilligung des Eigentümers der Objekte nicht hätten zustande kommen können, auch ohne beweisbare Nutzungserlaubnis seitens des Eigentümers das Recht, seine Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung (Präsentationsmappe, Fotoausstellung, Katalog, Internetseite) zu präsentieren?
Oder anders gefragt: Wer hat die Beweislast, falls der Eigentümer der Objekte die dem Fotografen für seine Eigenwerbung erteilte Nutzungserlaubnis später abstreitet und Unterlassung fordert?
Danke im voraus für Ihre Stellungnahme. Mit frdl. Grüssen Dr. Klaus Schörner |
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| Re[0]: Beweislast bzgl. der Nutzungserlaubnis für Eigenwerbu... (Dr_Daniel_Koetz , 14.02.2002, 09:59 Uhr) | | Guten Tag,
es kommt auf das Kunstwerk an. Wenn es fest mit dem Untergrund verbunden ist, in der Öffentlickeit steht - dann gibt es idR. keine Probleme.
Ein abfotografiertes Kunstwerk darf nicht weiter verbreitet werden.
Die Beweislast haben Sie. Denn der Künstler kann sich auf seine Urheberrechte berufen (u.a. das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht), Sie dagegen müssen Ihr von diesem abgeleitetes Recht nachweisen (Nutzungsrecht)!
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[1]: Beweislast bzgl. der Nutzungserlaubnis für Eigenwerbu... (sukarujak, 14.02.2002, 13:17 Uhr) | | Guten Tag. Danke für Ihre Antwort. Erlauben Sie mir jedoch bitte, nachzufragen: Wie sieht es denn aus, wenn lediglich Eigentumsrechte an dem Kunstwerk eine Rolle spielen, ein urheberrechtlicher Schutz jedoch nicht besteht (z.B. bei älteren völkerkundlichen Objekten in Privatbesitz)? Danke und Gruss ks | | Nochmals: Beweislast (Dr_Daniel_Koetz , 15.02.2002, 08:47 Uhr) | | Sie sagen es selbst. Hier besteht eben kein urheberrechtlicher Schutz! In Privaträumen dürfen Sie nur mit Erlaubnis, öffentlich alles fotografieren.
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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