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Alle Themen anzeigen Öffentlicher Raum (Schaufenster - Zoo) (nama, 05.05.2002, 21:34 Uhr) | (2 Antworten, letzter Beitrag: 23.12.2003, 18:33 Uhr)
Stimmt es, dass man grundsätzliches alles, was von öffentlichem Raum aus zu sehen ist, fotografieren und veröffentlichen darf (sofern das Fotografieren nicht die üblichen Einschränkungen etwa im Bereich Persönlichkeitsrecht u.ä. berührt)?
Wie steht es mit Schaufensterpuppen oder Dekorationen in einem Schaufenster?
Darf man im Zoo Tiere fotografieren oder muss man grundsätzlich nach Genehmigung fragen? |
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| Öffentlicher Raum (Schaufenster - Zoo) (Dr_Daniel_Koetz , 08.05.2002, 13:01 Uhr) | | Ja, das stimmt grundsätzlich.
Deko im Schaufenster und Tiere im Zoo können aber dem Hausrecht unterliegen.
Gruß,
Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de | | Re[0]: Öffentlicher Raum (Schaufenster - Zoo) (bilderkiste, 23.12.2003, 18:33 Uhr) | | Wenn das grundsätzlich stimmt, wie verhält es sich dann mit Bauwerken wie Eiffelturm, Schiefer Turm von Pisa, Rialtobrücke, Markusdom usw.
Darf man die Bilder vermarkten ohne Genehmigung? Wenn nein, wer gibt einem die Genehmigung? Der Bürgermeister der jeweiligen Stadt? Oder wem gehört zum Beispiel der Eiffelturm?!? |
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