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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  04.05.2024 
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 Freiberufler und Handwerkskammer (FotoBjoern, 13.05.2002, 17:31 Uhr)
(1 Antwort, letzter Beitrag: 15.05.2002, 22:05 Uhr)

Sehr geehrte Mit - LeserInnen, sehr geehrter Herr Kötz,

ich habe in einem Forum eine Diskussion zur Frage, welche Möglichkeiten jemand hat, der keinen Meistertitel als Fotograf besitzt, dennoch mit Fotografie Geld zu verdienen. Zwei Autoren lieferten sich in dem Forum heftige Debatten zu einer juristischen Konstruktion, ohne letztendlich ihre Positionen mit Literatur oder Quellen (außer: "Bei mir funktioniert das seit Jahren") zu untermauern.

Wenn ich mein Studium abgeschlossen habe, würde es mich u.U. auch interessieren, eine Weile im fotografischen Bereich Geld zu verdienen - ich dachte bisher jedoch, ohne Meistertitel ginge das in Deutschland nicht (und die sechs Jahre Ausbildung werde ich nicht "mal eben" noch dranhängen). Mich würde jetzt eine juristische Einschätzung der unten geschilderten Konstruktion interessieren, am besten mit Literaturhinweisen bzw. den relevanten Gesetzestexten. Wer kennt sich damit aus?

Das das ganze jetzt relativ komplex scheint, erwarte ich jetzt nicht von Herrn Kötz, dass er tagelang Gesetzestexte wältz (obwohl mich Ihre Einschätzung netürlich sehr interessieren würde!). Ich erhoffe mir vielmehr, dass die LeserInnen dieses Forums ihre Erfahrungen, Ideen und QUELLEN schreiben.

Schöne Grüße und frohes Diskutieren

von Björn

------ Beginn des Zitats aus dem anderen Forum --

> Junge, wie naiv bist du eigentlich? Wird wohl
> mal Zeit für einen Selbstversuch:
> Setz mal eine Anzeige auf: " Fotograf, fertige
> Porträtaufnahmen von Ihnen an". Um einen
> sofortigen Beissreflex auszulösen, schreib
> gleich "fotografiere auch Hochzeiten" mit
> rein.
> Berichte uns von deinen Erfahrungen, falls
> du dann noch Kohle zum surfen hast...

Die Erfahrungen sind dann ganz simpel:

1. Wenn sie denn nicht gerade mit anderen unsinnigen Dingen beschäftigt ist, meldet sich die zuständige Handwerkskammer und weist darauf hin, daß man in Deutschland mit Meisterbrief als Fotograf tätig sein darf.

2. Darauf antwortest Du der Handwerkskammer freundlich, daß a.) der Begriff "Fotograf" in Deutschland keineswegs geschützt ist und z.B. jeder Pressefotograf sich auch Fotograf nennen darf, daß b) Du keineswegs als "Fotografenmeister" aufgetreten bist und c) auch keinesfalls ein Foto-Atelier als Ladengeschäft betreibst, sondern d) als freischaffender Fotodesigner, Künstler und Fotograf ausgewählte Auftrage im Bereich Fotografie annimmst, wozu selbstverständlich auch Portraitaufnahmen und das Fotografieren von Hochzeiten gehören.

3. Darauf können zwei Dinge passieren:
entweder die betreffende Handwerkskammer ist intelligent, dann hörst Du nie wieder etwas von ihr, kannst aber sicher sein, daß sie aus Frust zumindest das Finanzamt informiert hat (das hast Du natürlich klugerweiser längst vorher selber getan!),
oder aber die betreffende Handwerkskammer ist dumm (damit muß man allerdings rechnen), dann zieht sie vor Gericht und setzt ein paar 1000 Euro in den Sand; ein Vorgang, den Du getrost einem (fähigen) Anwalt überlassen kannst.
Wie gesagt, ganz simpel das Ganze. Du kannst auch vorher eine Handwerkskammer dazu befragen, dann mußt Du aber damit rechnen, daß sie Dir Unsinn erzählt. (Das machen Handwerkskammern grundsätzlich...)
Man kann den ganzen Vorgang auch noch damit absichern, daß man unter 2. der Handwerkskammer mitteilt, daß die eigene fotografische Arbeit künstlerisch selbstverständlich weit über dem Level steht, auf dem handwerkliche Fotografie in Deutschland stattfindet...

> Wie willst du die Tätigkeit denn beim Finanzamt
> angeben? Wie willst du dein
> Gewerbeamt und die Handwerkskammer davon
> überzeugen, dass Schwarzarbeit
> was ganz was dolles ist?

Ganz einfach: als "freiberufliche Tätigkeit im Bereich Mediendienstleistungen". Oder als "freiberufliche (bild)journalistische Tätigkeit". Ersteres kann man als Gewerbe anmelden, muß es nicht. Letzteres ist grundsätzlich kein Gewerbe, sondern eben freiberufliche journalistische Tätigkeit. Diese ist übrigens in Deutschland von jeglicher Kontrolle irgendwelche Institutionen befreit. Man muß dafür auch nicht Mitglied eines Journalistenverbandes sein...

Von wem ein freiberuflicher Fotograf seine Aufträge annimmt, ist völlig wurscht, solange er es nicht in Form eines Ladengeschäftes macht (dann betreibt er ein Fotografenhandwerk, weil weder Künstler noch Journalisten einen Laden haben... Man darf aber durchaus ein Büro mit regelmäßigen Öffnungszeiten haben.)
Die Sache mit den Nutzungsrechten ist aber immer ein kluger Gedanke, Handwerks-Fotografen verkaufen nämlich ihren Portrait- und Hochzeits-Kunden fast immer nur Abzüge, keine Fotos bzw. Nutzungsrechte an diesen. Der Künstler/Designer/freischaffende Fotograf macht das natürlich anders, um sich von vornherein hiervon zu unterscheiden. Er überträgt gegen Honorar gewisse Nutzungsrechte an den Fotos und übergibt seinem Kunden gleichzeitig eine wie auch immer geartete Präsentation der Fotos in Form von Vergrösserungen, Dateien o.ä.

------ Ende des Zitats aus dem anderen Forum ----
Quelle: modelguide.de
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Zweig einklappen Re[0]: Freiberufler und Handwerkskammer (Dr_Daniel_Koetz Premium , 15.05.2002, 22:05 Uhr)
 Lieber Fotobjörn,

bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mir diesen Text nicht einmal durchlese... Dies ist ein freies Forum, wo auch andere gern zu Wort kommen können!

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Daniel Kötz
http://www.koetzlaw.de


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