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 Negative einbehalten (JanettK, 18.07.2002, 23:10 Uhr)
(4 Antworten, letzter Beitrag: 22.07.2002, 15:55 Uhr)

Hallo!
Wenn ich zum Fotografen gehe, darf er dann die Negative einfach einbehalten? Ich möchte sie gern mitnehen, damit der Fotograf keinen "Unsinn" damit machen kann.
Wenn ich mich von einem Hobbyfotografen fotografieren lasse (auch Akt), was habe ich dann für Rechte, wenn er die Bilder gegen meinen Willen veröffentlicht?
Vielen Dank!
MfG
Janett
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Zweig einklappen Re[0]: Negative einbehalten (Galaxymodels, 19.07.2002, 11:01 Uhr)
 Wenn Du zu einem Fotografen gehst und Dich fotografieren lässt, ist es in der Regel so, das der Fotograf die Negative für sich behält, und Du für die Papierabzüge bezahlen musst. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen und ist auch nicht übertragbar. Übertragbar sind nur die Verwertungsrechte an den Bildern. Das Das heißt Du bekommst für die vereinbarte Verwendung der Bilder das Verwertungsrecht. Diese Verwendung kann zeitlich, räumlich und örtlich aber auch eingeschränkt sein. In der Regel ist mit dem Honorar des Fotografen lediglich eine private Nutzung und eine "Veröffentlichung im privaten Umfeld" abgegolten. Das heißt Du oder ein dritter darfst diese Bilder weder verfielfältigen, verkaufen, oder in den Medien verkaufen. Möchtest Du dieses tun, so muß der Fotograf sein (schriftliches) Einverständnis geben.

Schriftlich ist das Stichwort... Wenn Du zu einem Fotografen gehst, dann sprich mit Ihm über den gewünschten Verwendungszweck und frage Ihn was Du für Dein Geld bekommst (uneingeschränktes Verwertungsrecht, Anzahl Papierabzüge, etc.)
Verlange einige Tage vor dem Shooting darüber einen schriftlichen Vertrag, in dem alle Rechte beider Seiten aufgeführt sind. Prüfe die Vertragsbedingungen genau und Unterschreibe den Vertrag nicht eher bis Du alle Fragen dazu geklärt hast.

Ob Du nun zu einem professionellen Fotografen, oder zu einem Amateurkollegen gehst. Die Rechtliche Situation bleibt die gleiche.
Lediglich könnte (muß aber nicht) ein Unterschied in der Qualität, der Quantität der Bildresultate sein. Und natürlich ist in der Regel der Amateur um einiges preiswerter.

Das der Urheber dir die Negative, sowie das alleinige, uneingeschränkte Verwertungsrecht überlässt halte ich für fast ausgeschlossen. Und wenn doch, dann vermutlich nur für sehr viel Geld !

Im Übrigen ist Deine Sorge das der Fotograf mit Deinen Bildern "Unsinn" macht zwar verständlich, jedoch kann, wenn Du Dich nicht in die Hände eines schlechten "Hobbyknipsers" begibst absolut unbegründet. Jeder der sich ernsthaft mit der fotografie beschäftigt hält sich in der Regel schon aus Furcht vor der negativen Außenwirkung sowie den rechtlichen Konsquenzen an die (schriftlichen) abmachungen.

Und für die Ausnahmen, die sich nicht an diese Abmachungen halten, gibts den Anwalt Deines Vertrauens. Gerne hilft Dir sicher auch Herr Dr. Kötz.

Viel Erfolg.
Zweig einklappen Re[1]: Negative einbehalten (Thomas_Reitze, 19.07.2002, 13:05 Uhr)
 Absolut korrektes Statement. Eine Ergänzung noch:
auch der Fotograf benötigt die - im Idealfall
schriftlich formulierte - Freigabe der Bilder durch das Model, generell oder ebenfalls für einen
genau definierten Zweck (Mappe, Anzeige etc.), Zeitraum und ggf. auch räumliche Einschränkung.
Im beiderseitigen Interesse sollte dies alles
schriftlich erfolgen; jede Agentur, die von einem
Fotografen Fotos mit Models erhält, bestellt oder
aus dem Archiv des Fotografen ankauft besteht auf
einer Kopie des unterzeichneten model-release.
So ist das; andernfalls sollten schon Zweifel an
der Seriosität eines Beteiligten angebracht sein!
Thomas Reitze
fotodesign & bildkonzepte
Zweig einklappen Re[0]: Negative einbehalten (Klaus__Hallmann, 22.07.2002, 12:50 Uhr)
 Hallo Janett,

ich denke, so kompliziert dies vielfach klingen mag - ziemlich eindeutig sind die rechtlichen Regelungen. Wobei eins vielleicht unterbewertet wird - der menschliche Aspekt. Model und Fotograf begeben sich in ein Vertrauensverhältnis - welches auch für die Qualität der Bilder mit ausschlaggebend ist - nur die Zusammenarbeit zwischen dem Model, dass sich voll in die fotografische Situation hineinversetzen kann und einem Fotografen, der dieses umzusetzen versteht (egal ob Amateur oder Profi) garantiert Spitzenbilder !!!
Negative zurückgeben - wenn es das Model möchte, zeugt es von der Seriösität eines Fotografen, dieses auch zu tuen - wir arbeiten auch viel für private Auftraggeber und haben mit einer eventuellen Herausgabe generell kein Problem !!!
Ganz wichtig : Model + Fotograf sollten sich davor einig sein, wie es gehandhabt wird - unser Herangehen - das Model hat generell Mitspracherecht, welche Fotos eventuell veröffentlicht werden - beide Parteien können die Fotos kostenlos nutzen (z.B. Homepage, Fleyer, Visitenkarten) - wenn eine Seite aus der Veröffentlichung finanzielle Vorteile erzielt (Verkauf von Fotos, CD-Rom, kostenpflichtige HP u.a.) ist die andere Seite nach vorheriger Absprache finanziell zu beteiligen.
Wir streben generell einfache und vor allem für beide Seiten eindeutige Absprachen an, wobei wir dies meist mündlich, selten schriftlich machen und sind damit in vielen Jahren sehr, sehr gut gefahren -
Vertrauen ist für uns ganz wichtig für eine faire und interessante Model-Fotograf-Beziehung

Kathrin Hallmann
Fotoproduktion Klaus Hallmann
www.traum-foto.de
www.foto-hallmann.de
Zweig einklappen Re[1]: Negative einbehalten (Galaxymodels, 22.07.2002, 15:55 Uhr)
 Natürlich ist es aus menschlicher und kreativer Sicht wichtig ein Vertrauensverhältnis zwischen Model und Fotograf aufzubauen. Und hierfür sind viele schriftliche Verträge am Anfang einer zusammenarbeit sicherlich nicht förderlich.
Ich gebe zu, das noch vor ca. 10 Jahren die wenigsten Fotograf-Model "beziehungen" mit Verträgen begonnen haben. Aber aus meiner Erfahrung haben sich diese Zeiten etwas geändert.
Heute rennt jeder zum Anwalt und bemüht die Gerichte - teilweise zu recht. Abmachungen gelten natürlich auch mündlich. Nur im nachhinein sind sie nur ganz schwer zu beweisen. Dies gilt natürlich alle beteiligten.
Und jeder der das fotografieren über die reine liebhaberei hinaus betreibt, sprich das Ziel hat Bilder für kommerzielle Zwecke zu fertigen, sollte sich darüber im klaren sein das beim Geld das Vertrauen aufhört und sich lieber schriftlich absichern.


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