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Alle Themen anzeigen Bilder juristisch einwandfrei kennzeichnen ? (Wolframs, 31.07.2002, 21:05 Uhr) | (1 Antwort, letzter Beitrag: 05.08.2002, 15:00 Uhr)
Sehr geehrter Dr. Herr Kötz,
für den Abschluss eines Vertragen mit einem Model oder einer Agentur braucht man doch eine exakte Bildkennzeichnung.
Bei Dias oder Negativen ((oder digital. Bildern)) gibt es nur eine Bildnummer wie wird eine Filmnummer korrekt festgelegt und wie ist das im Vertrag zu beschreiben einfach Bildnummer und Filmnummer oder auch mit Kontaktabzug als Kopie für den anderen oder reicht einen einfachere Kennzeichnung in der Praxis aus? (Dias werden ja oft aus einigen Filmen heraus zusammengestellt)
Vielen Dank
Wolfram Schmidt |
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| Bilder juristisch einwandfrei kennzeichnen ? (Dr_Daniel_Koetz , 05.08.2002, 15:00 Uhr) | | Guten Tag Herr Schmidt,
oft werden die Bilder in einfach ausgedruckter Form dem Vertrag angehängt. Eine "juristische" Kennzeichnungsform gibt es nicht, allenfalls eine mehr oder weniger gut beweisbare. Denn darauf kommt es natürlich am Ende an. Probleme dürften aber nicht auftreten, wenn es zB. nur ein Shooting gab - dann sind eben alle an diesem Tag gefertigten Bilder gemeint.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Kötz http://www.koetzlaw.de |
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