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 foto.studio.de / magazin / tipps / recht / forum  04.05.2024 
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 Grenzgänger sucht Rat (Luc_arda, 15.08.2002, 16:20 Uhr)
(2 Antworten, letzter Beitrag: 16.08.2002, 15:35 Uhr)

Hallo, Herr Dr. Kötz.

Ein hypothetischer Fall:
Ich fotografiere 3 junge Frauen bzw. Mädchen, 19,17,16 Jahre alt. Portrait, Mode, fertig!
Alles vorher abgesprochen und Vertrag aufgesetzt. Die Jugendlichen wollen den Vertrag den Eltern vorlegen, Vertragsänderung wäre hier gewesen, Veröffentlichung nur als Gruppenmitglied. Also keine Einzelfotos.
Jetzt stellt sich heraus, die Eltern wissen nichts von dem Shooting, der Vertrag wurde nie vorgelegt. Ich soll die Bilder einfach so zuschicken, die Bilder würden dann auch bezahlt!!

Meine Entscheidung wäre jetzt, die Gruppenbilder zu trennen, die Jugendlichen bekommen die Bilder zur Geschäftsfähigkeit geschenckt und pünktlich zugeschickt, aber nur die eigenen Bilder. Die Gruppenbilder tauchen nie wieder aus meinem Archiv auf und werden auch nicht zur Vorlage bei zukünftig angedachten Modellen benutzt.
Wäre das eine überzogene Reaktion? Oder verhalte ich mich wenigstens damit konform zum Recht am eigenen Bild bzw. zum BGB, dort Taschengeldparag./eingeschr. Geschäftsfähig.?

Ach ja, ich fotografiere hobbymäßig, also nicht mit Gewinnerzielungsabsicht!!

Mit freundlichen Grüßen
Ralf ('luc')
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Zweig einklappen Re[0]: Grenzgänger sucht Rat (BodyShooter, 15.08.2002, 21:36 Uhr)
 Hallo Luc,

das klingt schon alles seeeeehr hypothetisch! ;-)

Vielleicht ein genereller Tipp, mit nicht-volljährigen Modellen umzugehen (von rechtlicher Seite kann ich nichts dazu sagen, ich kann nur meine eigene Erfahrung darstellen): Ich lasse mir zum Shooting einen Zettel mitbringen, auf dem ein Elternteil sein Einverständnis zur Fotosession gegeben hat. Auf diese Weise wissen die Eltern von dem Shooting, und in Sachen Vertragsunterzeichnung durch ein Elternteil hatte ich auch noch nie Probleme.

Wenn Eltern vor einem Shooting Bedenken haben, ist es auch sehr hilfreich, sie mit einzuladen oder zumindest ein Vorgespräch mit ihnen zu führen, in dem man die Bildideen inhaltlich eingrenzt und von seiner eigenen Seriosität überzeugt. Fühlen sich die Eltern (oder ein Elternteil) eingebunden, sind sie auch nachträglich offen für den Vertrag, vorausgesetzt, die Bildergebnisse gefallen und entsprechen den vorangegangenen Absprachen.

Auf eine Sendung von Bildmaterial per Post ohne sofortige Bezahlung würde ich mich nicht einlassen.
Zweig einklappen Re[1]: Grenzgänger sucht Rat (Luc_arda, 16.08.2002, 15:35 Uhr)
 @BodyShooter

Ja, war es auch, hypo...hypo was bitte??
:-)

Grundlage war eigentlich nur das Recht am eigenen Bild. Wenn ich ein Bild Dritten zeige oder zugänglich mache, kann das schon eine Veröffentlichung sein......
So, und jetzt waren auf einem Bild mehrere Personen....... Zählt da schon ein ZEIGEN bei der Freundin als Veröffentlichung oder nicht.
Und dann ist da noch die Geschichte, das Gerichte in letzter Zeit 17-jährigen schon einen großen Freiraum in persönlichen Entscheidungen einräumen... Was also tun, wenn dieser Fall wirklich eintreten würde.

Probleme mit der Einverständniserklärung der Eltern habe ich bisher auch nicht gehabt, da ich bis vor 2-3- Monaten ohne Veröffentlichung rein nur zum Hobby und zum 'Üben' fotografiert habe. Da brauchte ich dann auch keine schriftliche Freigabe der Bilder.

Die Bilder mit der Post schicken, ist auch kein Problem, denke ich, mit Einschreiben, denn beim Testshooting erweitere ich die Bedingungen noch etwas und sage, bis auf zusätzlich gewünschte Posterabzüge nehme ich keine Materialkostenerstattung.

Da Du (warscheinlich) gewerblich tätig bist, ist dieser Weg gerade in den heutigen Zeiten ziemlich unsicher.


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